Niederlassung

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Spricht man von einer Niederlassung, dann ist im wirtschaftlichen Sinne der Standort eines Unternehmens gemeint, der geographisch von dem Hauptsitz des Betriebs getrennt ist. In einigen Fällen wird die Niederlassung auch als Dependance bezeichnet. Bei der Niederlassung eines Unternehmens werden in der Regel zwei verschiedene Arten unterschieden: die selbstständige und die unselbstständige Niederlassung.

Bei der selbstständigen Niederlassung spricht man auch von der Zweigniederlassung, welche zwar vom Unternehmenssitz räumlich getrennt ist, jedoch keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Die Zweigniederlassung tätigt selbstständig Geschäfte, die denen der Hauptniederlassung ähneln. Sie hat eine auf Dauer angelegte Organisationsstruktur mit einer eigenen Leitung.

Die Zweigniederlassung ist im Handelsregister einzutragen und ist dem Recht des Hauptunternehmens unterworfen. Bei einer unselbstständigen Niederlassung handelt es sich um eine Betriebsstätte oder eine sogenannte Filiale. Eine Niederlassung dieser Art ist dem einheitlichen Geschäftsbetrieb der Hauptniederlassung zuzuordnen, tätigt keine selbstständigen Geschäfte und muss nicht in das Handelsregister eingetragen werden.