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Schwarmintelligenz nutzen: Crowdfunding als Investitionsform für KMU

Laut einem Evaluierungsbericht der Bundesregierung hat sich Crowdinvestment in den vergangenen Jahren zu einer immer beliebteren Investitionsform sowohl unter Anlegern als auch Emittenten entwickelt. Insgesamt 300 Mio. EUR konnten für verschiedene Projekte im Jahr 2018 eingenommen werden. Am häufigsten investierten die Anleger in Immobilienprojekte (212 Mio EUR), Unternehmen (80 Mio EUR) und Energieprojekte (6 Mio. EUR). Welche Plattform passt am besten zu Ihrem Unternehmen und Kapitalbedarf? Welche gesetzlichen Richtlinien gelten für Anleger, die als Business Angel tätig werden wollen? Welche aktuellen Investitionsprojekte sind vielversprechend? Wir folgen dem Schwarm.

Crowdfunding für KMU

Vorteile für Unternehmen

Insbesondere StartUps und KMU profitieren vom liberalen Seedfunding, das zwar zumeist einem internen Prüfungsprozess folgt, aber ohne klassische Sicherheitsleistungen und notwendige Bürgschaften auskommt, wie es im traditionellen Bankengeschäft üblich ist.

Vorteile für Anleger

Die durchschnittliche Inflationsrate in Deutschland der letzten 3 Jahre betrug 1,3%. Wer unter diesen Bedingungen kein Geld verlieren möchte, muss Investitionsobjekte finden, deren Rendite über dieser Marge rangieren. Angesichts aktueller Zinspolitik ist dies mit klassischen Sparanlagen nicht mehr möglich. Damit Sie insgesamt eine Rendite über der Infaltionsrate erzielen, raten Experten dazu, einen Teil des Vermögens in Risikokapital zu investieren.

Crowdfunding Plattformen liberalisieren den privaten Investitionsmarkt. War die Investition in aussichtsreiche StartUps oder KMU früher nur professionellen Beteiligungsgesellschaften vorbehalten oder vermögenden Business Angels, wird diese durch die Möglichkeit von Minimalbeteiligungen nun auch für kleinere Anleger lukrativ.

Die gesetzlichen Richtlinien für Crowdinvestment sind maßgeblich definiert durch

  • das Kleinanlegerschutzgesetz (KASG)
  • das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) sowie
  • die EU-Prospektverordnung

Mitte Juli 2019 hat eine Novelle des Vermögensanlagegesetzes die Bedingungen für Crowdinvestment als Anlageform sowohl für Anleger als auch Emittenten gleichermaßen erleichtert. Die Novelle gilt ausschließlich für Projekte, die nach dem 15. Juli 2019 gestartet sind.

Die wichtigsten Änderungen für Anleger und Emittenten im Überblick:

  1. Anhebung der Höhe der maximal möglichen Investmentsumme in Vermögensanlagen ein und desselben Unternehmens von bislang 10.000 EUR auf nunmehr 25.000 EUR: Diese Höchstsumme bezieht sich weiterhin auf alle Vermögensanlagen ein und desselben Unternehmens – d. h. auch in mehreren Fundingrunden oder auf verschiedenen Crowdinvesting-Plattformen dürfen Investoren maximal 25.000 EUR in dieses Unternehmen investieren. (§ 2a Absatz 3 VermAnlG)
  2. Prinzipiell ist die Höhe der Investmentsumme weiterhin geknüpft an das Monatsnettoeinkommen bzw. das liquide Vermögen des Anlegers, wie es 2015 in den Bestimmungen zur erweiterten Selbstauskunft im Kleinanlegerschutzgesetz festgehalten wurde. Investitionen über mehr als 1.000 EUR pro Unternehmen sind demnach nur dann möglich, wenn der Investitionsbetrag das Doppelte des Monatsnettoeinkommens des Anlegers nicht überschreitet oder dieser alternativ über ein liquides Vermögen von mindestens 100.000 EUR verfügt.
  3. Erhöhung der Summe, die Unternehmen bzw. Emittenten via Crowdfunding für Nachrangdarlehen prospektfrei akquirieren dürfen von bisher 2,5 Mio. EUR auf nun 6. Mio. EUR. Diese Summe bezieht sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten (§ 2a Absatz 1 VermAnlG). 
  4. Ausweitung der Schwarmfinanzierungsausnahme und damit Entbindung von einer teuren Prospektpflicht für Genussrechte: Genussrechte sind rein “ schuldrechtliche Kapitalüberlassungsverhältnisse”. Das bedeutet, der Inhaber des Genussrechts hat als Gläubiger am Ende der Laufzeit einen Rechtsanspruch auf die Rückzahlung seines Kapitals. Genussrechte sind Beteiligungen am Erfolg eines Unternehmens, allerdings ohne die Möglichkeit der Einflussnahme durch etwaiges Stimmrecht, wie dies bei Anteilseignern der Fall ist. Bis zu einem Volumen von 6 Mio. EUR dürfen Genussrechte prospektfrei über Crowdinvest-Plattformen emittiert werden. Bislang galt diese Verfahrensweise nur für Beteiligungsdarlehen, Nachrangdarlehen wie Seed Investments und Venture Debts sowie sonstige Anlagen.
  5. Öffnung der Investment-Option für weitere Rechtsformen: Bislang war es nur für Kapitalgesellschaften, z.B. im Falle einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Aktiengesellschaft (AG), möglich, ohne Betragsgrenze in Crowdinvesting-Projekte zu investieren. Die Novelle des Vermögensanlagengesetzes erweitert diesen Kreis nun auch um Personengesellschaften wie Kommanditgesellschaften (KG) oder Stiftungen.

Plattformen zur Mittelstandsfinanzierung

Kapilendo: Investitionsmöglichkeiten in etablierte Mittelständische Unternehmen

  • ausgewählte und geprüfte Anlageprojekte etablierter Wachstums­unternehmen und deutscher Mittelständler
  • Investitionen bei fester Rendite und kurzer Laufzeit
  • Kontakt: Kapilendo

Plattformen für StartUp-Finanzierung

Seedmatch: erste Plattform für Startup-Crowdfunding mit den meisten Finanzierungsrunden in Deutschland

  • Investieren Sie als natürliche Person oder mit einer Gesellschaft (GmbH oder UG) bereits ab 250 EUR in spannende StartUps und Wachstumsunternehmen aus Deutschland
  • Kontakt: SEEDMATCH

Companisto: Investment-Plattform für Startups und Wachstumsunternehmen

  • Companisto finanziert branchenübergreifend Startups und Wachstumsunternehmen mit bis zu 8 Millionen EUR Eigenkapital pro Jahr
  • Kontakt: COMPANISTO

Branchenspezifische Finanzierungsplattformen

bettervest: In Energieprojekte investieren und an den Einsparungen beteiligt werden

  • Fokus auf Energieeffizienz in Unternehmen; sich präsentierende Unternehmen erhalten zertifizierte Energieberatung, die für jedes Projekt die geplanten Einsparungen prognostizieren kann
  • bisher für mehr als 50 Projekte über 5 Mio. EUR Kapital eingesammelt und damit laut eigener Aussage rund 5.000 Tonnen CO2 eingespart
  • die Crowd bringt die notwendigen Investitionen für die Maßnahmen auf und wird im Gegenzug an den erzielten Einsparungen beteiligt; die Projekte finanzieren sich selbst aus den eingesparten Energiekosten und sind gut planbar durch bekannte Technologien
  • ab 50 EUR investitionsfähig mit Renditen zwischen 4-12 Prozent
  • Kontakt: bettervest

aescuvest: „Family & Friends“-Finanzierung ohne größeren Aufwand in einem formal sicheren Rahmen

  • Anlagemöglichkeiten im Gesundheitssektor
  • Investoren profitieren von einer Kombination aus festen Zinszahlungen + prozentualer Umsatzbeteiligung + Exit-Bonus. Je höher das Risiko eines Projekts, desto höher ist auch die potenzielle Rendite.
  • die Plausibilität jedes eingereichten Projekts wird von einem Wissenschaftlichen Beirat sowie dem Beirat der Investoren vor Listing überprüft
  • Kontakt: aescuvest

52Masterworks: weltweit erste “Crowd-Investment-Art-Collection”

  • Beteiligungen an zeitgenössischen Kunstwerken im Rahmen einer Mitgliedschaft der 52masterworks-Sammlergemeinschaft
  • nach einer Mindestbeteiligung in Höhe von 3.000 EUR können sich Investoren mit individuell festgesetzten Beträgen an herausragenden Werken handverlesener Künstler beteiligen
  • Kontakt: 52MASTERWORKS

Maßmöbelmanufaktur auf Kapilendo

  • Familiengeführte Schreinerei und hochmoderner Industriebetrieb in erfolgreich laufender Finanzierungsrunde (Schwellenwert bereits erreicht.)
  • Investitionen können aktuell noch bis zum Finanzierungslimit getätigt werden. Die Laufzeit beträgt 5 Jahre bei fester Rendite von 8,5% p.a.
  • Hauptgesellschafter ist die fischerwerke GmbH & Co. KG, Teil der Unter­nehmens­gruppe fischer, weltbekannt für Befestigungs­technik
  • bis Ende Juli 2019 wurden bereits 43 % mehr Kunden­bestellungen ver­zeichnet als im Vorjahres­zeit­raum
  • eigenes Werk mit 4.500 m² mit einem hoch­modernen Maschinen­park
  • durchschnittliche Bewertung bei trusted shops von 4,91 / 5 Sternen
  • zum Projekt

Veganz auf SEEDMATCH

  • Vertrieb veganer Produkte in 16 Ländern und mehr als 10.000 Verkaufsstellen der Veganz-Handelspartner (z.B. Edeka, REWE, dm, Coop und Spar)
  • Gründer Jan Bredack erhielt 2014 den renommierten Deutschen Gründerpreis
  • mehrstufiges Renditemodell bestehend aus attraktiver Festverzinsung von 8 % p. a. mit halbjährlicher Ausschüttung plus einmaliger, umsatzabhängiger Bonuszins bei Vertragsende als „Venture Kicker“: 10 % auf die Investmentsumme bei einem Umsatz von 40 Millionen Euro / 20 % auf die Investmentsumme bei einem Umsatz von 45 Millionen Euro / 30 % auf die Investmentsumme bei einem Umsatz von 50 Millionen Euro oder mehr in einem Geschäftsjahr während der Laufzeit des Vertrages
  • zum Projekt

Surge-on Medical auf aescuvest

  • die nächste Generation minimalinvasiver chirurgischer Instrumente, die einen besseren Zugang zu chirurgischen Bereichen ermöglichen und aktuelle vorgebogene Instrumente ersetzen.
  • Alle Instrumente basieren auf patentierter lenkbarer und kabelloser Technologie (4 Patente hat das Unternehmen insgesamt erhalten)
  • Technologie entwickelt von Chirurgen für Chirurgen
  • bei avisiertem Fundingziel von 5 Mio EUR erwarten Anleger 12,4% Rendite
  • zum Projekt

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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