Franchise-Vertrag: Die 10 wichtigsten Punkte

Du hast dich für eine Gründung im Franchise entschieden, einen passenden Franchisegeber ausgewählt und möchtest mit diesem jetzt in die vertragliche Phase starten? Wir zeigen dir in dieser 10-Punkte Checkliste, welche Inhalte in einem Franchise-Vertrag Erwähnung finden sollten und warum du diese unbedingt vor Vertragsabschluss beachten solltest.

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Franchise-Vertrag: Die 10 wichtigsten Punkte

Das Wichtigste zum Franchisevertrag vorab

Hast du dich für ein Franchise entschieden, gehst du eine geschäftliche Partnerschaft mit einem Franchisegeber ein. Diese sollte auf einem klaren Vertragsverhältnis beruhen. Auch wenn Franchise-Verträge im Grundsatz keiner besonderen Form unterliegen, sind seriöse Franchisegeber an einer solchen bemüht.

Im Einzelfall kann das Gesetz sogar eine solche besondere Form festlegen. Da bei den meisten Franchise-Verträgen eine Bezugsverpflichtung, etwa von Waren vorliegt, bedarf ein Franchsie-Vertrag nach dem bürgerlichen Gesetzbuch der Schriftform.

Nach diesem sind auch Rechtsgeschäfte, welche gegen die guten Sitten verstossen, nichtig. Bist du als Franchisenehmer etwa infolge von Weisungen und Bindungen in deiner wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit vollkommen eingeschränkt, wofür dir auch kein angemessener Ausgleich gegeben wird, kann ein sittenwidriger Vertrag vorliegen. 

Ein umfangreiches Franchise Wissen ist bei der Vertragsabwicklung von Vorteil. Die tragenden Pfeiler der gesetzlichen Inhaltskontrolle der zumeist standardisierten Franchiseverträge sind auch im Gesetz verankert. Du solltest eine rechtliche Prüfung der Vertragsinhalte und eventuellen Nebenabsprachen daher vor Unterzeichnung durch deinen erfahrenen Rechtsanwalt durchführen lassen.

Durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen erkennt der Gesetzgeber ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis an, das in einem Franchise den Franchisegeber und Franchisenehmer zur Sorgfalt bzw. zur vorvertraglichen Aufklärung verpflichtet. Verletzt ein Franchise-Geber seine „vorvertragliche Aufklärungspflicht“ kann er dafür haftbar gemacht werden.

Die auf dem Grundsatz von Treu und Glauben beruhende vorvertragliche Aufklärung in allen relevanten Informationen in Hinblick auf den zu schließenden Vertrag, muss innerhalb eines „angemessenen Zeitraums vor Abschluss bindender Vereinbarungen“ erfolgen. Als angemessen gelten Zeiträume, die dem Franchisenehmer eine ausreichende Prüfung der vermittelten Informationen gestatten (in der Regel gelten Fristen von 2-4 Wochen).

Als Inhalte der vorvertraglichen Aufklärung im Rahmen von Franchise-Verhandlungen gelten etwa:

  • alle relevanten Geschäftszahlen
  • Leistungskataloge, Einblicke in das Preissystem
  • Rentabilitätsvorschau auf Basis konkreter Vergleichszahlen etc.

Auch die Rechtssprechung hat Franchisegeber dazu verpflichtet, Interessenten vor Abschluss einer Partnerschaft genau diese Kennzahlen offenzulegen.

Der Franchise-Vertrag enthält bestimmte Rechten und Pflichten der Vertragsparteien. Da beim Franchising ein bestehendes Geschäftsmodell übernommen wird, können diese je nach Branche und Franchisegeber unterschiedlich unfangreich sein.

So sind meist die Lizensierung von gewerblichen Schutzrechten wie Gebietsschutz oder Markenschutz in einem Franchise-Vertrag geregelt.

Beide Vertragsparteien haben in einem Franchisevertrag geregelte Pflichten. Diese betreffen den Franchisegeber und den Franchisenehmer in unterschiedlicher Form:

  • So hat der Franchisegeber Schulungs-, Unterstützungs- und Aufklärungspflichten.
  • Der Franchisenehmer hat etwa eine Betriebspflicht, Wettbewerbsverbot, häufig auch Bezugspflichten.

Ein wichtiger Vertragspunkt sind die Franchisegebühren. Diese können je nach Franchisegeber ganz unterschiedlich ausfallen und sollten daher ganz genau geprüft werden. Um diese zu vergleichen, solltest du mehrere Franchise-Konzepte beurteilen können und kennen.

Bei den Franchisegebühren solltest du auf folgende Sachen achten:

  • Zusammensetzung und Höhe der Franchisegebühren in der Vertragslaufzeit.
  • Zahlbarkeit der Gebühren.
  • Handhabung und Folgen von Zahlungsverzug.

Von entscheidender Bedeutung für dich als Franchisenehmer ist, dass du die Möglichkeit und Sicherheit erhälst, während der vereinbarten Vertragslaufzeit getätigte Investitionen amortisieren sowie einen soliden Gewinn realisieren zu können. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass du dich hierfür nicht auf unangemessene Zeit an den Franchisgeber vertraglich binden musst.

Folgende Kernpunkte sind daher bei der Vertragdauer wichtig:

  • Die Regellaufzeit für Franchise-Verträge sind 10 Jahre. Kartellrechtliche Bestimmungen legen teils kürzere Laufzeiten bis 5 Jahre nahe. 
  • Die Vertragsdauer sollte auch in Abhängigkeit geschlossener Mietverträge festgelegt werden.

Auch ein Franchisingvertrag kann und sollte durch verschiedene Situationen für alle Parteien aufgelöst werden können. Daher sind unter anderem folgende Fragen zu dem Thema Kündigung wichtig:

  • Welche Gründe können zu einem außerordentlichen Kündigungsrecht führen?
  • Was passiert in Folge einer solchen Kündigung mit getroffenen Vereinbarungen?

Kündigungsmöglichkeiten beider Parteien müssen immer innerhalb der gesetzgeberischen Schranken festgelegt werden. So auch, welche Gründe zum sofortigen Abbruch der Geschäftsbeziehung führen und wie in Folge dessen mit z.B. der Weiterverwendung von Schutzrechten umgegangen werden soll.

Das Vertragsverhältnis zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer ist nicht nur auf diese beiden Parteien beschränkt. So muss der Franchisegeber auch die Vertragsverhältnisse mit seinen anderen Franchisepartnern schützen. Nicht nur zum Schutz der Alleinstellungsmerkmale sind sensible Geschäftsinformationen von allen Seiten her zu schützen.

Insbesondere der Franchisegeber wird jedoch an dieser Stelle des Vertrages festhalten, dass und wie du als Franchisenehmer sensible Informationen schützen musst.

Die sogenannte "salvatorische Klausel" soll den Fortbestand des Franchsievertrages gewährleisten, auch wenn ein oder mehrere Punkte in ihm gesetzlich nichtig sind oder werden. Anstelle dieser unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen sollen dann automatisch Regelungen treten, welche in ihrer Wirkung auf die wirtschaftliche Zielsetzung möglichst der nichtigen Bestimmungen nahe kommen.  

Im Falle einer Nichtigkeit von Regelungen, wird dann aber meist ein neuer Vertragstext aufgesetzt. Die salvatorische Klausel sollte übrigens Bestandteil eines jeden geschäftlichen Vertrages sein.

Wo es Licht gibt, gibt es auch Schatten. Im Fall von Unstimmigkeiten in der Franchise-Partnerschaft sollten Franchisegeber als auch Franchisenehmer sicherstellen, dass ihre Vertragsabsprachen und Nebenreden sicher dargelegt werden können. Deshalb sollte ein Franchisevertrag immer in Schriftform und von beiden Partnern unterzeichnet sein.

In dem Franchisevertrag sollte auch verankert werden, dass Nebenabreden nur schriftlich vereinbart gültig sind und getroffen werden.

Unter bestimmten Umständen steht dir als Franchisenehmer nach Vertragsschluss ein Widerrufsrecht zu, über das du vom Franchisegeber zu belehren bist. Das deutsche Recht sieht ein Widerrufsrecht vor, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. der Franchisenehmer ist ein "Existenzgründer"
  2. eine Widerrufswertgrenze von 75.000 EUR darf nicht überschritten sein
  3. der Franchisevertrag muss eine dauernde Bezugsbindung des Franchisenehmers vorsehen

Das Widerrufsrecht beginnt meist und sofern eine Widerrufsbelehrung im Franchisevertrag vorhanden ist und nicht nachgereicht wird, ab dem Tag der Unterzeichnung des Vertrages durch beide Parteien. Die Frist zum Widerruf beträgt 14 Tage.

Zur Formulierung einer solchen Widerrufsbelehrung gibt es keine verbindlichen Regeln.

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Über den Autor
René Wendler

René Wendler

René hat die letzten 20 Jahre erfolgreich Geschäftsmodelle zur Betreuung von Gründern und Unternehmern aufgebaut. Damals wie heute adressiert er gemeinsam mit seinem Team Solo-Selbstständige und Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, welche weder die mediale noch politische Aufmerksamkeit haben, obwohl sie 95% aller Unternehmen in Deutschland stellen und 60% aller Arbeitsplätze absichern. Daraus entstanden ist auch unternehmenswelt.de, die mittlerweile größte Anlaufstelle für Gründer und Unternehmer in der D/A/CH Region mit über 500.000 Mitgliedern.

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