Zinsen

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Die Zinsen (von lat. census, Vermögensschätzung) bezeichnen ein Entgelt, dass vom Schuldner an den Gläubiger für ein über einen Zeitraum überlassenes Finanzgut (Geld) oder Sachgut gezahlt wird. Beispielsweise der Mietvertrag oder der Darlehensvertrag können die rechtliche Grundlage für die Zinsen bilden. Bestimmt werden sie in ihrer Höhe in der Marktwirtschaft über Angebot und Nachfrage. Aus der Sicht der Kapitalnehmer werden die Zinsen als Schuldzinsen bezeichnet.

Bei dem Begriff der Zinsen ist der Zinssatz als Prozentangabe vom Zinsbetrag, der den konkreten Geldbetrag meint, zu unterscheiden. Es gibt verschiedene Arten von Zinsen. Der Geldmarktzins ist der Zins für die Aufnahme von Bargeld auf dem Geldmarkt, z. B. zur Finazierung einer Existenzgründung . Hier ist meist der Verkehr zwischen Kreditinstituten oder mit der Zentralbank gemeint. Dieser Zins wird speziell als Leitzins bezeichnet. Der Zinssatz für langfristige Buchgeldkredite auf dem Kapitalmarkt wird als Kapitalzins bezeichnet.

Bei den Zinsen auf Sachkapital gibt es z. B. den Mietzins, der das Entgelt für die Überlassung von Wohnungen, Garagen oder Büroräumen meint. Pachtzinsen stellen die Überlassung von Grundstücken oder Immobilien dar, die vom Pächter auch bewirtschaftet werden können. Funktionen der Zinsen sind z. B. Absicherung des Rückgaberisikos, Inflationsausgleich und Pauschalierung von Schadenersatz. In Deutschland sind im Zivilrecht im BGB die Regelungen zu Zinsen und Zinseszinsen getroffen.