Vorstand

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Als Vorstand, z. B. in einer Unternehmergesellschaft , bezeichnet man jene Organe, die das Unternehmen nach außen hin vertreten. In vielen Fällen ist der Vorstand auch gleichzeitig das geschäftsführende Organ des Unternehmens. Bei der Existenzgründung einer Mini GmbH oder GmbH ist die Geschäftsführung dann das gesetzlich vertretende Organ. Aus dem Geltungsbereich der meisten arbeitsrechtlichen Gesetze fallen die Mitglieder des Vorstands heraus.

Auch bei der Rechtsprechung gilt der Vorstand meist nicht als Arbeitnehmer. Bei der Umsetzung eines Businessplan zur Mini GmbH wird es wahrscheinlich nur ein Vorstandsmitglied, den Geschäftsführer, geben. Wohingegen große Kapitalgesellschaften, wie eine AG oder GmbH, einen Vorstand mit mehreren Mitgliedern und einem Vorsitzenden haben bzw. ab 2000 Arbeitnehmern dem Vorstand, nach dem Mitbestimmungsgesetz, ein Arbeitsdirektor angehören muss.

Einen Vorstand gibt es in privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Zusammenschlüssen. Wenn eine Existenzgründung in Form der Aktiengesellschaft durchgeführt wurde, wird dort der Vorstand durch den Aufsichtsrat für fünf Jahre gewählt. Wird die Gründung in Form einer 1 Euro GmbH umgesetzt, handelt es sich hierbei um den Geschäftsführer. Bei einem eingetragenen Vereinwird der Vorstand durch die Mitgliederversammlung gewählt.