Vertrag geringfügige Beschäftigung

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Der Minijob bezeichnet eine Form der geringfügigen Beschäftigung im deutschen Arbeitsrecht. Grundsätzlich wird ein Arbeitsvertrag für einen Minijob ( geringfügige Beschäftigung ) nicht anders behandelt als ein einfacher normaler Arbeitsvertrag. Einziges Unterscheidungskriterium liegt im Bereich der Sozialversicherungen. Ein Minijob als geringfügige Beschäftigung zeichnet sich dadurch aus, dass der Arbeitnehmer nicht mehr als 450 Euro brutto verdient.

Bei einem Minijob, also einer geringfügigen Beschäftigung muss der Arbeitgeber Pauschalbeträge von circa 30% abführen. Darin enthalten sind Beiträge für die Krankenversicherung (13%), Rentenversicherung (15%) und Umlagen zum Ausgleich von Krankheit oder Schwangerschaft. Alle Details zu Abgaben bei 450 Euro Minijobs finden Sie hier. Wichtig ist, dass der Vertrag zum Minijob als geringfügige Beschäftigung einen Hinweis zur gesetzlichen Rentenversicherung für den Arbeitnehmer enthalten muss.