Vorlage Einzugsermächtigung

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Die Einzugsermächtigung für eine fällige Rechnung oder Lastschrift erlaubt dem Gläubiger den fälligen Schuldbetrag vom Konto des Schuldners einzuziehen. In der Regel wird die Einzugsermächtigung fälliger Rechnungen schriftlich erteilt. Die Einzugsermächtigung bzw. die Lastschrift gilt als Vertrag zwischen dem Zahlungspflichtigen (Schuldner) und dem Zahlungsempfänger (Gläubiger).

Die Einzugsermächtigung fälliger Rechnungen oder Lastschrift kann jederzeit vom Zahlungspflichtigen, ohne Angaben von Gründen widerrufen werden. Eine erklärte Einzugsermächtigung fälliger Rechnungen bzw. die Lastschrift ist kein 100% sicheres Mittel zur Zahlung. Es besteht jederzeit die Gefahr, dass die Lastschrift mangels ausreichender Deckung nicht eingelöst werden kann oder diese ohne Angaben von Gründen zurückgegeben wird.