Vorgründungsgesellschaft

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Sobald sich eine oder mehrere Personen entscheiden mit ihrer Geschäftsidee ein Unternehmen zu gründen, sich also zusammenschließen und vereinbaren, zu einem gemeinsamen Zweck zusammenzuwirken und diesen zu fördern, entsteht eine Vorgründungsgesellschaft. Die Vorgründungsgesellschaft wird als das erste Stadium im Prozess der Existenzgründung einer Unternehmung bezeichnet, genauer die Phase vor Abschluss des Gesellschaftsvertrages.

Sobald ein wirksamer Gesellschaftsvertrag abgeschlossen wird, wird aus der Vorgründungsgesellschaft eine Vorgesellschaft, welche im steuerlichen Sinne nicht identisch ist mit der zuvor entstandenen Vorgründungsgesellschaft, die bis dahin als Personengesellschaft geführt wurde. Der Zweck der Vorgründungsgesellschaft ist in der Regel ausschließlich die Gründung einer anderen Gesellschaft und somit auch die Umsetzung eines neuen Businessplan.

Die Vorgründungsgesellschaft tritt i.d.R. im Außenverhältnis nicht in Erscheinung, da sie nur interne Aufgaben zu erfüllen hat. Wird aber am Rechtsverkehr teilgenommen und Verbindlichkeiten sind begründet, können die Gläubiger auf das Vermögen der Vorgründungsgesellschaft sowie auf das Privatvermögen der Gesellschafter unbeschränkt zurückgreifen. Sollen Rechte und Verbindlichkeit später dann auf die Vorgesellschaft übergehen, müssen diese durch ein besonderes Rechtsgeschäft übertragen werden.