Vollkosten

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Der Begriff der Vollkosten kommt aus der Betriebswirtschaftslehre und gehört zu dem Gebiet der Kostenrechnung. Zusammen setzen sich die Vollkosten aus den Einzelkosten, die direkt auf den Kostenträger zugerechnet werden können und aus den Gemeinkosten, die nicht direkt einem Produkt zugeordnet werden können. Nach der Existenzgründung, z. B. in Form einer Mini GmbH , können alle Kosten mit Hilfe der Vollkostenrechnung verrechnet werden.

Bei der Vollkostenrechnung werden alle Kosten mit der Kostenstellenrechnung letztendlich auf die Kostenträger verrechnet. Diese Rechnung der Vollkosten ist für ein Unternehmen gerade nach der Existenzgründung hilfreich, um falsche Investitionsentscheidungen zu vermeiden, da alle fixen sowie variablen Kosten mit einbezogen werden. Ebenso kann die Wirtschaftlichkeit des Entstehungsprozesses durch die Rechnung der Vollkosten dokumentiert werden.

Das Gegenteil zu den Vollkosten stellen die Teilkosten dar. Hier werden lediglich die variablen Kosten oder Einzelkosten auf die Kostenträger verrechnet. Hauptkritikpunkt am Ansatz der Vollkosten ist, dass die Kosten unabhängig von der Verursachung dem Kostenträger zugerechnet werden. Bereits bei der Erstellung eines Businessplan sollte sich der Unternehmer Gedanken darüber machen, ob eine Teil-oder Vollkostenrechnung für die Kosten- und Leistungsrechnung zugrunde gelegt werden soll.