Verwaltungskosten

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Die Verwaltungskosten sind die Kosten, die in einem Betrieb nach der Existenzgründung in der Verwaltung anfallen. Die Verwaltungskosten können also nicht direkt auf eine Dienstleistung oder ein Produkt gerechnet werden und zählen somit zu den Gemeinkosten und stellen neben den Herstellungskosten und Vertriebskosten den dritten Kostenblock eines Unternehmens dar. Der Unternehmer legt die Verwaltungskosten mit Hilfe einer Kalkulation anteilig auf seine Produkte um.

Die Verwaltungskosten stellen die Aufwendungen für Verwaltungsleistungen dar, welche in monetären Einheiten gemessen werden. Zu den Verwaltungskosten können u.a. die Kosten des Personalwesens, Rechnungswesens und des Einkaufs gezählt werden. Des weiteren zählen Miete und Pacht, Postgebühren sowie Beleuchtung und Heizung zu den Verwaltungskosten. Eine eindeutige Abgrenzung, was Verwaltungskosten sind, existiert aber nicht.

In der Betriebswirtschaftslehre sind im HGB für die Gewinn- und Verlustrechnung je nach Anwendung des Umsatzkosten- oder des Gesamtkostenverfahrens Regelungen für die Verwaltungskosten festgeschrieben. Jedoch aufgrund fehlender Definition existieren hier keine allgemein verbindlichen Verwaltungskosten. Dennoch sollte sich bei der Existenzgründung im Businessplan ein Ansatz für die Verwaltungskosten wiederfinden.