Vertriebsgemeinkosten

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Die Vertriebsgemeinkosten fallen in einem Unternehmen, egal ob Einzelunternehmung, Mini GmbH oder eine GbR, beim Vertrieb von Produkten an. Sie können jedoch nicht verursachungsgerecht auf das einzelne Produkt angerechnet werden. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht werden die Vertriebsgemeinkosten in der Kostenrechnung mit Hilfe des Betriebsabrechnungsbogen ermittelt. Zu Beginn einer Selbstständigkeit sind die Vertriebsgemeinkosten aber noch nicht unbedingt abzusehen.

Der Zuschlagsatz der Vertriebsgemeinkosten dient weiteren Kalkulationen und errechnet sich aus dem Verhältnis der Vertriebsgemeinkosten zu den Herstellkosten. Nach dem Handelsgesetzbuch besteht für die Bilanz ein Aktivierungsverbot der Vertriebsgemeinkosten, welches den Ansatz als Aktivposten in der Bilanz verbietet. Die gesetzlichen Regelungen und Vorschriften für die Bilanz sollten einem Unternehmer bei der Existenzgründung bekannt sein.

Beispiele für Vertriebsgemeinkosten sind die Gehälter der Angestellten, das Büromaterial oder die Kosten für Räumlichkeiten. Außerdem können dies Kosten für Werbung, Transport oder Marktforschung sein. Vertriebsgemeinkosten werden den Gemeinkosten zugeordnet und sind Bestandteile der Vollkostenrechnung. Bereits bei der Erstellung eines Businessplan sollte sich der Unternehmer Gedanken darüber machen, ob das System der Teil-oder Vollkostenrechnung zugrunde gelegt wird.