Verbriefung

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Der Begriff Verbriefung bedeutet im weitesten Sinne, dass handelbare Wertpapiere aus Forderungen oder Eigentumsrechten geschaffen werden. Die Verbriefung von Forderungen geschieht häufig mit Hilfe von Gesellschaften, deren einziger Zweck die Ausschüttung der Wertpapiere ist. Diese Gesellschaften können bei der Existenzgründung die Form einer Aktiengesellschaft gewählt haben, eine Mini GmbH ist eher unwahrscheinlich.

Die Aktiva besteht aus den in diese Gesellschaft eingebrachten, Eigentumsrechten. Diese verbrieften Rechte können dann weiter nach Risiken aufgegliedert und gehandelt werden. Bei der Transaktion einer Verbriefung verkauft der Originator zukünftige Zahlungsströme an einen Käufer, welcher die Wertpapiere dann auf dem Kapitalmarkt ausschüttet. Dieser Käufer hat meist seinen Businessplan nur zu diesem einen Zweck , der Verbriefung , umgesetzt.

Bei der Existenzgründung von kleinen Unternehmen fehlt oft das Volumen für Single-Transaktionen. Also werden hier Transaktionen bei der Verbriefung gebündelt, damit die Refinanzierung kosteneffizient wird. Bei der Verbriefung werden zur Sicherstellung eines insolvenzsicheren Abverkaufs Ankaufskriterien festgelegt. Schon im Businessplan können Anforderungen festgeschrieben werden, die für eine Verbriefung erfüllt sein müssen.