Verbraucher

Businessplan kostenfrei erstellen

Natürliche Personen, die Waren und Dienstleistungen zur eigenen Bedürfnisbefriedigung käuflich erwerben oder im Geschäftsverkehr zu Zwecken handeln, die nicht ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden können, nennt man Verbraucher. Der Rechtsanwalt versteht unter einem Verbraucher eine natürliche Person, die eine rechtsgeschäftliche Handlung vornimmt, welche nicht zu ihrer selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit gehört.

Damit stellt der Verbraucher aus der Sicht der Rechtsberatung das Gegenteil des Unternehmers bzw. der Selbstständigkeit dar. Der Begriff "Verbraucher" hat den Ursprung in der Tätigkeit des "Verbrauchens" von Produkten, d.h. die entsprechende Person nimmt unter Umständen regelmäßig eine gewisse Menge davon und verwendet es für einen bestimmten Zweck, bis nichts mehr davon vorhanden ist, um sich anschließend ein Neues zu beschaffen.

Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet zwischen „Verbrauchern“ (§ 13) und „Unternehmern“ (§ 14). Der gesetzliche Schutz des Verbrauchers ist weitreichender als bei einem Unternehmer. Verbraucherschutz bedeutet insofern höheren Rechtsschutz. Deshalb ist die Einordnung einer Person als Verbraucher (Verbraucherstatus) von erheblicher juristischer Relevanz. Maßgeblich hierbei ist der "normal informierte und angemessen aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher".