für Gründer und Unternehmer
Das KfW-Programm "Unternehmerkredit" fördert Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und freien Berufe, wenn Investitionen in Deutschland getätigt werden, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, können z. Bsp. Grundstücke und Gebäude, Baumaßnahmen, Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenstände, Unternehmensübernahmen, der Erwerb von Beteiligungen, Anschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- und Ersatzteillagers sowie der Bau und Kauf von Immobilien, die anschließend vermietet werden sollen, gefördert werden. Laut Richtlinien sind Unternehmen in Schwierigkeiten als auch Sanierungsfälle von einer Förderung ausgeschlossen.
Der Finanzierungsanteil beträgt 100 % der förderfähigen Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 10 Mio. Euro. Ein Mindestbetrag ist nicht vorgeschrieben. Die KfW bietet eine 50-prozentige Haftungsfreistellung für das durchleitende Kreditinstitut an. Diese können Unternehmen als auch Freiberufler in Anspruch nehmen, die bereits zwei Jahre am Markt tätig sind ? die eigentliche Existenzgründung kann also in der Vergangenheit liegen. Ausgeschlossen von der Haftungsfreistellung sind jedoch endfällige Kredite sowie Betriebsmittelkredite.
Die Stellung von Sicherheiten unterliegt der Vereinbarung mit der jeweiligen Bank. Eine Kombination mit anderen KfW-Programmen und öffentlichen Fördermitteln ist möglich, wobei die Kombination eines von der Haftung freigestellten Unternehmerkredites mit einem anderen haftungsfreigestellten KfW-Förderprogramm ausgeschlossen ist. Tilgungsfreie Jahre und die jeweilige Laufzeit unterliegen den Vereinbarungen und sind abhängig von der zu finanzierenden Sache. Die angebotenen Zinssätze sind beim Unternehmerkredit risikogerecht kalkuliert, wobei sich die Bonität des Kreditnehmers als auch die Qualität der Sicherheiten an dieser Stelle widerspiegeln. Das Darlehen wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz zugesagt.
Bei den Darlehen der KfW findet das sog. Hausbank-Prinzip Anwendung. Die Kredite werden also nicht direkt an den Investor, sondern über Kreditinstitute, die dafür teilweise die Haftung übernehmen, gewährt. Die Wahl des Kreditinstituts steht dem Kreditnehmer frei. Grundsätzlich gilt, dass je geringer die Haftungsfreistellung ist, umso weniger ausgeprägt ist das Interesse der Hausbank an einer solchen Finanzierung.
Es ist im Einzelfall abzuwägen, ob die einzureichenden Unterlagen - dazu gehören neben den ausgefüllten Antragsformularen u. a. ein Businessplan und die Liquiditäts- und Rentabilitätsvorschau - auf ein gefördertes Darlehen abgestimmt werden oder die Wahl von Anfang an auf einen Hausbankkredit fällt. Auch der Faktor Zeit spielt in solchen Fällen eine oft entscheidende Rolle, denn Ablehnungen führen zu Verzug und gefährden nicht selten Investitionsentscheidungen.