Unterlassungserklärung

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Die Unterlassungserklärung ist ein Vertrag nach dem Schuldrecht zwischen einem Unterlassungsgläubiger und dem mutmaßlichen Störer. Letzterer verpflichtet sich in dieser Erklärung, die vom Gläubiger beanstandete Handlung zukünftig zu unterlassen. Die Unterlassungserklärung (auch Unterwerfungserklärung) spielt in der Praxis im Marken- und Urheberrecht sowie im Wettbewerbsrecht eine Rolle. Die Unterwerfungserklärung ist ein Bestandteil der Abmahnung.

Der Abmahnende kann durchsetzen, dass das Verhalten des Störers nicht wiederholt wird. Der Abgemahnte gibt eine schriftliche Unterlassungserklärung zur jeweiligen Handlung ab. Im Falle der Missachtung, verpflichtet er sich zur Zahlung einer Strafe. Die Abmahnung ist mittlerweile im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geregelt. Fast alle Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht werden inzwischen mit dem Verfahren der Abmahnung bearbeitet.

Die Hauptfunktion der Abmahnung, somit auch der Unterlassungserklärung, ist es, Streitigkeiten mit geringem Aufwand ohne ein Gericht zu lösen. Der Abgemahnte hat verschiedene Möglichkeiten einer Abmahnung zu begegnen. Die Unterlassungserklärung kann unverändert abgegeben werden, wenn sie in ihrem Umfang anerkannt wird und die Strafe als angemessen erscheint. Andererseits kann der Abgemahnte die Unterlassungserklärung modifiziert abgeben, wenn die Formulierung z. B. über die gesetzliche Verpflichtung hinausgeht.