Umlageverfahren

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Als eine Methode zur Finanzierung von Sozialversicherungen bezeichnet man das Umlageverfahren. Bei diesem Verfahren werden die Beitragszahlungen direkt für die erbrachten Leistungen genutzt und an die Leistungsberechtigten ausgezahlt. Mit der Beitragszahlung erlangt der Zahler eine Berechtigung auf Leistung, wenn der Fall der Bedürftigkeit eitritt. Gegenteil vom Umlageverfahren ist das Kapitaldeckungsverfahren.

Dabei werden die gezahlten Beiträge angespart und verzinst und im Leistungsfall ausgezahlt. Beim Umlageverfahren finanzieren die aktuellen Beitragszahler die Renten der Älteren und werden dafür später im eigenen Rentenalter von deren Nachfolgegeneration versorgt. Diese Methodik kann sich jedoch verschieben. Wenn die Folgegeneration der Beitragszahler kleiner ist als die Vorangegangene, z. B. aufgrund eines Geburtenrückganges oder höherer Arbeitslosigkeit , steigt der Beitragssatz.

Ein weiteres Problem ist das schnellere Steigen der Renten im Vergleich zu den Löhnen, etwa aufgrund der Erhöhung von Teilzeitarbeit. Die Defizite der Beitragszahlungen werden in der Praxis mit Steuermitteln ausgeglichen. Das Umlageverfahren wird in der Praxis kritisiert und immer mehr Leute sichern sich aufgrund von Ungewissheit mit einer privaten Altervorsorge ab. Selbstständige sollten dies nach Existenzgründung immer tun, da sie i. d. R. nicht in die gesetzliche Versicherung einzahlen.