Überschusseinkünfte

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Überschusseinkünfte sind Einkünfte, die als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt werden. Es gibt vier verschiedene Arten der Überschusseinkünfte. Dazu zählen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit wie z. B. Löhne und Gehälter. Eine zweite Art sind die Einkünfte aus Kapitalvermögen wie z. B. Zinsen und Dividenden. Die dritte Form der Überschusseinkünfte sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wie z. B. von Grundstücken oder Gebäuden.

Die letzte Art der Überschusseinkünfte sind sonstige Einkünfte wie z. B. Spekulationsgewinne. Diese vier Überschusseinkunftsarten gehören zu den im deutschen Steuerrecht festgelegten sieben Einkunftsarten und werden im Rahmen der Einkommenssteuer besteuert. Es besteht ein sog. „Dualismus der Einkunftsarten“, wonach neben den vier Überschusseinkünften noch drei Gewinneinkünfte als Gegenstück treten. Andere Einnahmen wie z. B. Lottogewinne, sind einkommensteuerlich nicht relevant.

Wer eine Existenzgründung plant, muss anhand einer Rentabilitätsvorschau, als Bestandteil des Businessplan, eine Schätzung der Einkünfte für mindestens ein Jahr abgeben. Dabei spielen allerdings die Überschusseinkünfte keine Rolle, da lediglich Gewinneinkünfte im Rahmen einer Selbstständigkeit erzielt und in der Umsatzsteuererklärung erfasst werden. Überschusseinkünfte werden erst in der privaten Einkommenssteuererklärung mit aufgeführt.