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Subunternehmen

Subunternehmen sind vor allem im Handwerk, überwiegend im Baugewerbe, sowie im Dienstleistungssektor anzutreffen. Ein Subunternehmen erbringt einen Teil oder die gesamte vom Hauptunternehmen gegenüber dessen ursprünglichen Auftraggeber geschuldete Leistung auf der Basis eines Werk- oder Dienstvertrages. Das Subunternehmen ist dabei rechtlich selbstständig und bezüglich der Art und Weise, wie es seinen Vertrag erfüllt, frei.

Ob das Hauptunternehmen ein Subunternehmen einsetzen darf oder nicht wird im Vertrag mit dem ursprünglichen Auftraggeber festgehalten. Wird vertraglich nichts geregelt, muss durch Auslegung bestimmt werden, ob der ursprüngliche Auftragsgeber auf Vertragserfüllung allein durch das Hauptunternehmen bestehen darf. Leistungsstörungen, die durch das Subunternehmen verursacht werden, werden im Verhältnis des Hauptunternehmens zum Auftraggeber behandelt wie Leistungsstörungen durch das Hauptunternehmen.

Das Subunternehmen erbringt die Leistung aufgrund eines Werk- oder Dienstvertrages. Bei Leistungsstörungen hat das Hauptunternehmen dieselben Rechte wie jeder Dienstberechtigte, nur dass der ursprüngliche Auftragsgeber regelmäßig Ansprüche gegen das Hauptunternehmen geltend macht – dieses gibt die Ansprüche an das Subunternehmen weiter.

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