Steuerberatung

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Wenn man in Deutschland als Existenzgründer Einnahmen erwirtschaftet, dann unterliegen diese einer Steuer. Begriffe wie Umsatzsteuer, Vorsteuer, Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und weitere Steuerarten sollten einem Unternehmer bestenfalls vor seiner Existenzgründung bekannt sein. Übersteigt der Gesamtumsatz im Jahr der Existenzgründung eine bestimmte Grenze vorraussichtlich nicht, so rät die Steuerberatung die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen.

Die Umsatzsteuer wird in Rechnungen somit nicht gesondert ausgewiesen, gleichzeitig kann auch kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Somit entfällt in diesem Zeitraum die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung. Grundsätzlich, egal ob Kleinunternehmer oder nicht, ist es für Existenzgründer empfehlenswert, ab dem 1. Monat eine ordnungsgemäße und monatliche Buchführung zu betreiben.

Denn damit ist dem Existenzgründer der betriebswirtschaftliche Überblick über die Entwicklung seiner Gründung sicher, um so ggf. rechtzeitig auf negative oder auch positive Umstände reagieren zu können. Die monatliche Buchführung kann man mit einer Software selbst erledigen. Man kann diese aber auch direkt an die Steuerberatung übergeben. Diese Entscheidung wird von Existenzgründern oftmals unter Kostengesichtspunkten getroffen und erst im Laufe einer erfolgreichen Gründung stellt sich das Bewusstsein ein, die "Steuersachen" in kompetente Hände zu geben, um somit Zeit und Steuern zu sparen.