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Startup

Mit dem Begriff Startup bezeichnet man ein junges Unternehmen. Es ist nicht genau zeitlich abgegrenzt bis zu welchem Zeitpunkt nach der Gründung man ein Unternehmen als Start-Up bezeichnet. Im Vorfeld einer Unternehmensgründung muss ein Planungsprozess vollzogen werden, der bei kleineren Unternehmen als Existengründung bezeichnet wird. Das wichtigste für ein Startup ist wohl der aussagekräftige Businessplan um die eigene Geschäftsidee darzulegen. Die Gründer sind immer frei in der Wahl der Rechtsform, des Standortes, ihrer Produkte/Dienstleistungen, der Kunden, der Organisation und der Finanzierung.

Wichtig für das Start-Up ist noch eine fachkundige Stellungnahme, um die Tragfähigkeit der eigenen Geschäftsidee zu bestätigen. Sie ist relevant für Kapitalgeber, wie z. B. für die Kreditaufnahme bei einer Bank oder um Förderungen zu  beantragen, wie den Gründungszuschuss bei einer Gründung aus dem Arbeitslosengeld I heraus. Nicht zu unterschätzen sind auch steuerliche Angelegeneheiten. Man sollte sich hier unbedingt von einem Fachmann beraten lassen, wenn man nicht gerade selbst einer auf diesem Gebiet ist.

Ist der Gründungsprozess mit dem Startup noch nicht vollständig abgeschlossen, aber es werden dennoch schon Geschäftsvorfälle getätigt, geschieht dies mit dem Zusatz i.G. (in Gründung). Bei dem Gründungsablauf steht kein Gründer allein da, es gibt zahlreiche Beratungsstellen. Unterstützende Institutionen sind z. B. die Industrie- und Handelskammern, Wirtschaftsprüfer, die Agentur für Arbeit oder Unternehmensberatungen. Interessant für ein Start-Up sind auch Gründungswettbewerbe, bei denen für einen herausragenden Businessplan Geld- und Sachpreise gewonnen werden können.

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