Stammeinlage

Businessplan kostenfrei erstellen

Eine Stammeinlage oder auch Stammanteil genannt, ist der Anteil eines Gesellschafters an einer GmbH. Die Summe aller Stammeinlagen ergibt das Stammkapital einer Gesellschaft, dessen Mindestwert gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Haftung eines Gesellschafters ist bei der Existenzgründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf die jeweilige Stammeinlage beschränkt, die er getätigt hat.

Im Gegensatz dazu stehen Unternehmen mit Vollhaftung, wo die Gesellschafter ebenso mit ihrem Privatvermögen haften. Bei Gesellschafterbeschlüssen bedeutet je ein GmbH-Anteil, was aus 100,- Euro besteht, eine Stimme. Somit bestimmt die Stammeinlage über den Umfang des Geschäftsanteils. Die Mindesteinlage an Stammkapital muss für einen Gesellschafter also 100,- Euro betragen, damit er mindestens eine Stimme bei Beschlüssen besitzt.

Wenn ein Gesellschafter oder mehrere für die Stammeinlage eines anderen Gesellschafters mit einstehen müssen, nennt man dies Ausfall- oder Solidarhaftung. Diese wird im GmbH-Gesetz geregelt. Weiterhin kann nach diesem Gesetz eine Nachschusspflicht geregelt werden, mit der die Gesellschafter eine Einforderung von Nachschüssen über die Stammeinlage hinaus festlegen können. Vor der Anmeldung zum Handelsregister muss die Hälfte der Stammeinlagen bzw. des Stammkapitals geleistet werden.