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Spitzensteuersatz

Der Spitzensteuersatz bezeichnet den höchsten Einkommensteuersatz in Prozent, der auf den Lohn, die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach einer Existenzgründung sowie Kapitalvermögen oder Renten zu leisten ist. Wie hoch die zu zahlende Steuer ist, wird im Einkommensteuergesetz festgelegt. Fest steht, wer ein überdurchschnittlich hohes Einkommen hat, muss einen größeren Teil davon steuerlich abführen, als Durchschnitts- oder Geringverdiener.

Die Spitzenverdiener zahlen den gesetzlich festgelegten Spitzensteuersatz jedoch nur auf den Betrag, der über die festgelegte Grenze hinausgeht, auf das Einkommen unterhalb dieser Grenze werden geringere Steuersätze erhoben. Jedoch muss nicht jeder, der überdurchschnittlich verdient und die Grenze überschreitet, den Spitzensteuersatz zahlen. Denn vom Bruttoeinkommen können  viele Ausgaben und Freibeträge abgezogen werden. Somit mindert sich das zu versteuernde Einkommen.

Zusätzlich zum Spitzensteuersatz wurde 2005 die Reichensteuer eingeführt, die diesen noch übersteigt. Das Prinzip dieser Steuersätze ist, dass stärkere Schultern auch mehr tragen sollten. Der Spitzensteuersatz wurde über die Jahre mehrfach abgesenkt und mit ihm auch die Grenze des Einkommensbetrag neu angepasst, ab dem dieser Steuersatz zu zahlen ist.

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