Spenden

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Unter Spenden versteht man eine freiwillige und unentgeltliche Leistung für religiöse, wissenschaftliche, gemeinnützige und kulturelle Zwecke. Diese gehen dabei an gemeinnützige Organisationen, Stiftungen und Vereine, aber auch an politische Parteien (Parteispenden). Übliche Formen von Spenden sind Geldspenden, Sachspenden, Leistungsspenden oder Zeitspenden (beispielsweise ein Ehrenamt). Spenden werden ohne Gegenleistung getätigt.

Steuerpflichtige können Spenden an gemeinnützige Organisationen, politische Parteien oder unabhängige Wählervereinigungen steuerlich im Rahmen des Sonderausgabenabzuges geltend machen. Doch der Abzug ist nur innerhalb bestimmter Grenzen möglich. Geregelt ist dies im Einkommensteuergesetz. Leisten Unternehmer nach Existenzgründung , aber auch alle anderen Steuerpflichtigen, Spenden an gemeinnützige Organisationen, ist der steuermindernde Effekt abhängig vom persönlichen Steuersatz.

Bedingung für die Abzugsmöglichkeit ist die Gemeinnützigkeit des Vereins, der Stiftung oder der gemeinnützigen GmbH. Spenden für kirchliche, religiöse oder gemeinnützige Zwecke werden bis zu dem im Einkommensteuergesetz festgeschriebenen Prozentsatz des Gesamtbetrages der Einkünfte (GdE) als Sonderausgaben anerkannt. Für wissenschaftliche, mildtätige oder kulturelle Zwecke werden zusätzliche Beträge anerkannt.