Sortimentspolitik

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Die Sortimentspolitik stellt für die Handelsunternehmen ein Aktionselement des Handelsmarketings dar. Für die Herstellunternehmen entspricht dieser Begriff der Produktpolitik . Mit dem Sortiment ist das gesamte Angebot an Waren und Dienstleistungen eines Handelsunternehmens gemeint. Mit der Sortimentspolitik sind alle Entscheidungen des Handelsunternehmens gemeint, die eine optimale Gestaltung des Gesamtangebots betreffen. Beispielsweise kann das Leistungsangebot mit der Sortimentspolitik erweitert werden.

Außerdem können mit Hilfe der Sortimentspolitik neue Produkte in das Sortiment aufgenommen werden, das Sortiment kann vervielfältigt werden sowie um einzelne Produkte bereinigt werden. Mit der Sortimentspolitik sollen die Ziele des Handelsmarketings erreicht werden. Diese beinhalten die Steigerung des Gewinn und Umsatzes, die Verbesserung der Wettbewerbssituation, die Verminderung der Kosten, die Steigerung der Absatzmengen, die Streuung der Risiken sowie die Auslastung der Lagerhaltung.

Jeder Unternehmer mit einer Sortimentspalette sollte ab seiner Existenzgründung Sortimentspolitik im Zuge des Marketings betreiben. Dabei können Sortimentseinheiten nach verschiedenen Gestaltungsprinzipien gebildet werden. Dies können z. B die Preislagenorientierung, die Orientierung an Wettbewerbern oder eine Orientierung an der Selbstverkäuflichkeit der Waren sein. Die Kontrolle und Steuerung des Sortiments wird mit Hilfe von Erfolgsindikatoren, wie z. B. der Absatzkraft oder der Handelsspanne durchgeführt.