Skonto

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Als Skonto bezeichnet man den Preisnachlass in Prozent auf einen Rechnungsbetrag, wenn dieser innerhalb einer bestimmten Frist beglichen wird oder bar gezahlt wird. Deshalb nennt man das Skonto auch Barzahlungsrabatt. Diese Bezeichnung kann jedoch irreführend sein. Da in der Regel mit Skonto gemeint ist, dass eine Rechnung innerhalb der vereinbarten Frist mit Abzug gezahlt wird, jedoch nicht bar. Auch wenn ein Kunde bar zahlt, wird ihm eine bestimmte Skontofrist gewährt.

Die Grundlage zur Berechnung des Skonto ist üblicherweise der Brutto-Umsatz. Möglich ist ebenfalls eine Netto-Skontierung. Die Basis kann auch nur ein Teil des Rechnungsbetrags sein, wie z. B. im Handwerk die reinen Materialkosten. Die Basis des Skonto ist frei verhandelbar, ratsam ist sie auf der Rechnung auszuweisen. Üblich für den Satz des Skonto sind 2 bis 3 Prozent, er kann konstant oder zeitlich gestaffelt sein.

Wenn ein Kunde das Skonto nach Ablauf der Skontofrist trotzdem beim Begleichen der Rechnung abzieht, wird der Lieferant diesen Betrag vom Kunden noch fordern. In der Regel sollte man immer versuchen, ein Skonto in Anspruch zu nehmen, da die Skontierung einen unentgeltlichen Kredit des Lieferanten darstellt. Überdies könnte es für den Kunden von Vorteil sein, für die Inanspruchnahme des Skonto einen Kredit bei der Bank aufzunehmen. Vor einer Existenzgründung sollte sich der Unternehmer mit dem Thema Skonto auseinandersetzen.