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Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung, auch Kostenbeteiligung, Zuzahlung oder Selbstbehalt genannt, ist dem Versicherungswesen zuzuordnen. Darunter versteht man den Anteil, den ein Versicherungsnehmer selbst tragen muss, wenn es zu einem Versicherungsfall kommt. Dieser Anteil kann pro Jahr oder pro Schadensfall angegeben werden. Die Selbstbeteiligung kann als prozentualer oder als absoluter Anteil vertraglich vereinbart oder gesetzlich festgelegt sein.

Die Versicherung kann so zu einer günstigeren Prämie angeboten werden, da nur der Wert von der Versicherung getragen wird, der über der Selbstbeteiligung liegt. Mit der Zuzahlung im Krankheitsfall sollen die Kosten gedämpft und die Kostenträger entlastet werden. Dem eigentlichen Ziel wird damit aber eventuell entgegengewirkt. Denn umso höher die Selbstbeteiligungen sind, desto mehr werden Menschen davon abgehalten Leistungen in Anspruch zu nehmen und bringen somit auch kein Geld ein.

Bei der privaten Krankenversicherung, die u.a. nach Existenzgründung gewählt werden kann, werden keine Leistungen erstattet, die innerhalb der vetraglich vereinbarten Selbstbeteiligung liegen. Somit fällt für den Versicherten eventuell nicht nur der monatliche Beitrag an. Das kleinere Arztrechnungen nicht mit dem Versicherer abgerechnet werden, erspart Verwaltungsaufwand sowie -kosten. Einige Versicherer bieten sogenannte Beitragsrückerstattungen an, wenn eine bestimmte Zeit Leistungsfreiheit bestand.

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