Selbstbehalt

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Der Selbstbehalt, oft auch Zuzahlung, Kostenbeteiligung oder Selbstbeteiligung genannt, meint im Versicherungswesen den Anteil, den ein Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst tragen muss. Der Anteil kann pro Schadensfall oder pro Jahr angegeben werden. Der Selbstbehalt wird als prozentualer und/oder als absoluter Anteil vetraglich vereinbart oder gesetzlich festgelegt. Lediglich Versicherungssummen, die über diesen Anteil hinaus gehen, werden vom Versicherer getragen.

Durch den Selbstbehalt können Versicherungen zu einer günstigeren Prämie angeboten werden. Speziell in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es unterschiedliche Arten von Eigenbeteiligungen, die die Ausgaben der Kostenträger dämpfen sollen. Hier herrscht das Sachleistungsprinzip, d. h. der Versicherte zahlt Teilbeträge an die Leistungserbringer, wie z. B. Physiotherapeut, Apotheker, Krankenhaus, Arzt oder Sanitätshaus. Hier ist die Prakisgebühr, Zuzahlung bei Medikamenten oder häuslicher Krankenpflege gemeint.

In Bezug auf die private Krankenversicherung, die bei Selbstständigkeit und Umsetzung eines Businessplan gewählt werden kann, gilt das Erstattungsprinzip. Das bedeutet, dass der Versicherte keine Erstattungsleistungen bis zur Höhe des vereinbarten Selbstbehalts vom Versicherer erhält. Somit steigt auch der Monatsbeitrag des Versicherten. Bei Nichtanspruchnahme von Versicherungsleistungen für einen bestimmten Zeitraum bieten einige Versicherungsgesellschaften Beitragsrückerstattungen an.