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Sekundärkosten

Der Begriff der Sekundärkosten ist der Betriebswirtschaftslehre zuzuordnen. Als Sekundärkosten werden alle Kosten bezeichnet, die für Produktionsfaktoren anfallen, die ein Unternehmen selbst herstellt. Mit Hilfe der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung werden diese Kosten auf die Endkostenstellen umgelagert. In Bezug auf die Vollkostenrechnung werden die Sekundärkosten in fixe Kosten und variable Kosten unterschieden.

Zur Verrechnung der Sekundärkosten werden das Verfahren der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung, das Zuschlagsverfahren und das Umlageverfahren verwendet. Durch die sekundäre Kostenverrechnung soll ein Abbild geschaffen werden, dass den Kostenfluss des korrekt errechneten Leistungsflusses auf die Endobjekte der produkt- und kundenorientierten Ergebnisrechnung darstellt. Bei Existenzgründung sollte der Unternehmer die Kostenverrechnung beherrschen.

In der Regel wird versucht, die verrechneten Sekundärkosten auch auf die jeweilige Kostenverursachung zu verrechnen. Oftmals müssen jedoch Kompromisse gefunden werden zwischen einer genauen Erfassung der Kostenverursachung und dem wirtschaftlichen Aufwand der Erfassung und Verrechnung. Die Sekundärkosten werden zur Differenzierung in Kostenarten aufgeteilt, die nach den Verrechnungsursachen oder den verschiedenen Verfahren typisiert werden.

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