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Schuldscheindarlehen

Schuldscheindarlehen sind eine Unterform des Darlehens. Sie bilden neben Bankkrediten und Anleihen eine weitere Form der Fremdfinanzierung. Es handelt sich bei Schuldscheindarlehen um langfristige Großdarlehen über Summen zwischen 1 bis 50 Mio. Euro. Es wird dem Kreditnehmer, z. B. einem Unternehmer nach Existenzgründung , durch große Kapitalsammelstellen als Kreditgeber ein Darlehen gewährt, dessen Bestehen der Schuldner durch Ausstellen eines Schuldscheins bestätigt.

Bei den Kapitalsammelstellen kann es sich z. B. um Banken, Versicherungen und Pensionskassen handeln. Bei dem Schuldschein handelt es sich weder um ein Wertpapier, ein verbrieftes Darlehen oder eine Schuldverschreibung. Der Schuldschein dient ausschließlich als Urkunde zur Beweissicherung und ist somit nicht börsenfähig. Schuldscheindarlehen werden in der Regel von großen Kapitalanlagegesellschaften und Versicherungen an große Unternehmer mit entsprechender Bonität gewährt.

Zur Finanzierung von Gemeinden und Ländern stellen die Schuldscheindarlehen das wichtigste Finanzierungsmittel dar. Sie werden nur selten direkt zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber abgeschlossen. Meistens fungiert eine Bank als Vermittler zwischen den Existenzgründern bzw. Unternehmern und den Kapitalsammelstellen. Banken können als erster Kreditgeber agieren, wobei sie sich das Recht vorbehalten, die Forderungen mittels Zession an Dritte abzutreten.

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