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Schlussbilanz

Der Begriff Schlussbilanz bezeichnet die Bilanz, welche nach der kompletten Buchung aller Geschäftsvorfälle aufgestellt wird. Aus technischer Sicht wird die Ausführung der Schlussbilanz oft mit Hilfe eines Schlussbilanzkontos getätigt. Auf dieses Schlussbilanzkonto werden die Salden aller Bestandskonten der Unternehmergesellschaft oder der 1 Euro GmbH einschließlich des Eigenkapitalkontos abgeschlossen. Vielleicht kann auch Gründungszuschuss gewährt werden.

Schlussbilanz und Schlussbilanzkonto sind aber nicht zwingend gleich. Das Schlussbilanzkonto ist im wesentlichen formfrei und nach betrieblichen und abrechnungstechnischen Gesichtspunkten aufgebaut. In der Schlussbilanz sind gesetzliche Form- und Gliederungsvorschriften einzuhalten. Eine Unternehmergesellschaft wie z. B. eine 1 Euro GmbH kann auch Gründungszuschuss beantragen.

Die Schlussbilanz ist vorgeschriebener Bestandteil des Jahresabschlusses und stellt die Grundlage für die Eröffnungsbilanz der nachfolgenden Rechnungsperiode dar. Der Grundsatz der Bilanzidentität kommt bei der Schlussbilanz auch zum Tragen. Die Unternehmergesellschaft in Form einer 1 Euro GmbH ist berechtigt Gründungszuschuss zu beantragen.

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