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Schenkungssteuer

Beim Schenken und Verschenken spielt das Steuerrecht und die Schenkungssteuer eine tragende Rolle. Der etwas zu verschenken hat sollte sich insbesondere vor größeren Schenkungen mit dem Thema  Schenkungssteuer genau befassen. In Deutschland beispielsweise gibt es in Bezug auf die Schenkungssteuer bei Schenkungen von Verwandten in gerader Linie (z. B. Eltern, Kinder; Enkel) großzügige Freibeträge.

Sonst kann der Beschenkte durch die Schenkung plötzlich mit einer zusätzlichen Belastung durch die Schenkungssteuer dastehen. Und dies sollte nicht riskiert werden. Auch in einer Selbstständigkeit z. B. einer Mini GmbH kann eine fachkundige Stelle bei Fragen der Schenkungssteuer weiterhelfen.

Für die Schenkungssteuer gelten dieselben Grundsätze die bereits im Rahmen der Erbschaftssteuer vorliegen. Dies wären Steuerpflicht, Steuerklassen und -sätze, Freibeträge und Bewertungsmaßstäbe. Die Schenkungssteuer ist im Erbschaftssteuergesetz festgelegt. Wer die Selbstständigkeit wählt und eine Mini GmbH gründet sollte sich auch bei diesem Thema an eine fachkundige Stelle wenden.

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