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Sachanlage

Der Begriff Sachanlage bezeichnet materielle Vermögensgegenstände, welche dem Eigentum eines Unternehmens zugeordnet sind. Die Sachanlage verbleibt auf Dauer im Unternehmen und ist i.d.R. betriebsnotwendig um die Produktion und den Betrieb weiterzubetreiben. Damit werden die Sachanlagen in der Bilanz der Aktivseite zugeordnet und sind im Rahmen der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im Anlagevermögen zu verbuchen.

Als materielle Vermögensgegenstände sollten Sachanlagen als Teil der Bilanz bereits bei der Erstellung eines Businessplan in die Kalkulation mit aufgenommen werden.  Nicht selten stehen hierbei auch erste Finanzierungsansätze betriebsnotwendiger Sachanlagen zur Bewertung. Existenzgründerseminare können dem Gründer einen ersten Überblick verschaffen, was man unter Sachanlagen, einer Bilanz  oder dem Anlage- bzw. Umlaufvermögen versteht. 

Sachanlagen gliedern sich in 4 verschiedene Unterpunkte: Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, technische Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie geleistete Anzahlungen auf Anlagen im Bau. Bei der Erstellung eines Businessplan reicht die Aufführung der Sachanlagen im Anlagevermögen als ein Wert und benötigt zunächst keine weitere Untergliederung. Handelt es sich allerdings um Finanzierungsanfragen bei der Bank reichen allgemeine Zahlen in der Regel nicht aus.

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