Rohgewinn

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Der Begriff Rohgewinn bezeichnet den in der kaufmännischen Praxis üblichen Ausdruck für die positive Differenz zwischen Umsatz und Warenaufwand. Wenn man den Wertauftrieb darstellen möchte, welchen die veräußerten Waren gegenüber ihrem Einkaufspreis erreichten, wird mit dem Rohgewinn eine Erfolgsgröße ermittelt. Der Gründungszuschuss kann in Form von Einstiegsgeld auf dem Geschäftskonto eingehen.

Diese Größe Rohgewinn wird zunächst zur Deckung aller Aufwendungen herangezogen, die neben dem Wareneinsatz aufgetreten sind. Danach kann man von Gewinn oder Verlust sprechen. Die Handelsspanne ist das prozentuale Verhältnis zwischen Rohgewinn und Umsatzerlösen. Beantragt man einen Gründungszuschuss kann dieser als Einstiegsgeld auf das Geschäftskonto gezahlt werden.

Nach Abstrich der Aufwendungen vom Rohgewinn kann unter Umständen ein Reinverlust auftreten. Deshalb ist wohl häufig statt von Rohgewinn auch von Rohertrag die Rede. Aber auch dieser Ausdruck ist unkorrekt. Denn nach den Grundsätzen zur Entstehung eines buchungsfähigen Ertrags stellt der gesamte Umsatzerlös den Rohertrag dar.