Risikolebenspolice

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Von der Risikolebenspolice (oder auch Risikolebensversicherung) gibt es verschiedene Ausprägungen. Doch allen ist gemeinsam, dass nur bei Eintritt des Versicherungsfalles während der Versicherungsdauer (hier z. B. Tod), die Leistung des Lebensversicherers fällig wird. Der Beitrag des Versicherten ist wesentlich geringer als die Leistung, da sie eben bei Nichteintreten des Versicherungsfalles nicht gezahlt wird.

In den häufigsten Fällen wird eine Risikolebenspolice mit gleichbleibender Versicherungssumme abgeschlossen. Im Falle des Todes des Versicherungsnehmers wird die Versicherungssumme an die bezugsberechtigten Personen ausgezahlt. Eine Risikolebenspolice mit fallender Versicherungssumme wird meist für die Sicherung von Darlehen abgeschlossen, die kontinuierlich getilgt werden. Weiterhin gibt es die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben.

Bei dieser Risikolebenspolice gibt es mehrere versicherte Personen. Die Versicherungssumme wird beim Tod einer der versicherten Personen einmalig ausgezahlt. Diese Form dient einer gegenseitigen Absicherung von einander abhängiger Personen, wie z. B. Ehepartnern ohne Kinder. Bei der Risikolebensversicherung erwirtschaftet der Lebensversicherer Überschüsse, die dem Versicherungsnehmer als zusätzliche Leistung zur Todesfallsumme oder als Barauszahlung in Form einer Beitragsverrechnung ausgezahlt werden.