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Riester-Verträge

Als Riester-Verträge werden die Verträge über eine staatlich geförderte und privat finanzierte Rente bezeichnet. Der Staat fördert hier mit der Möglichkeit eines Sonderabgabenabzugs sowie mit Zulagen. Die Riester-Verträge über diese geförderte Rente sind im Einkommensteuergesetz geregelt und mit dem Altersvermögensgesetz eingeführt worden. Als die Reform über die gesetzliche Rentenversicherung im Jahr 2000 die Rente herabsetzte, schlug der damalige Arbeitsminister Walter Riester die Förderung einer freiwilligen Altersvorsorge vor.

Ein Anbieter der Riester-Verträge muss garantieren zum Auszahlungszeitpunkt mindestens die eingezahlten Beiträgen auszugeben. Die Riester-Rente wird dann lebenslang mindestens in gleicher Höhe oder ansteigend gezahlt. Eine weitere Eigenschaft der Rente, die aus Riester-Verträgen hervorgehen sollte, ist die Tatsache, dass das Kapital auf dem Sparkonto während des Ansparens pfändungssicher ist.

Beim Abschluss von Riester-Verträgen ist zu beachten, dass nur ein bestimmter Personenkreis zulagenberechtigt ist. Es sind z. B. rentenversicherungspflichtige Selbstständige und Arbeitnehmer, Bezieher von Arbeitslosengeld I und II, Bezieher von Krankengeld, Zivil- und Wehrdienstleistende, Beamte und Richter. Nicht zulagenberechtigt sind z. B. nicht rentenversicherungspflichtige Studenten oder Pflichtversicherte in Einrichtungen berufsständischer Versorgung, wie Apotheker.

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