Repräsentationskosten

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Repräsentationskosten sind Aufwendungen, die einem Unternehmer nach Existenzgründung entstehen, wenn er sein Unternehmen gegenüber der Öffentlichkeit oder anderen Unternehmern repräsentiert. Sie dienen der Selbstdarstellung. Dazu zählt man z. B. Kosten für Bewirtung und Geschäftsessen, "Kundenkaffee und -getränke", Kosten für die Ausstattung von Geschäftsräumen, Verteilartikel bei Veranstaltungen oder Vereins- und Clubbeiträge sowie Aufwendungen für soziale Aktivitäten.

Prinzipiell zählen Repräsentationskosten zu den nichtabzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung. Dies gilt ebenso, wenn Repräsentationskosten nur teilweise aus privaten Gründen veranlasst werden (Aufteilungsverbot). Ist eine eindeutige Trennung leicht und einwandfrei in private und unternehmerische Teile möglich, kann der unternehmerische Teil eingearbeitet werden. Dienen sie jedoch ausschließlich beruflichen Zwecken, werden sie den Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben zugeordnet.

Für die Einordnung und Abzug von Repräsentationskosten gibt es einerseits eindeutige Regelungen, andererseits sind diese Kosten unterschiedlich bewertbar. Seitens der Finanzbehörden werden Betriebsausgaben zum Teil als unangemessen eingestuft und den nicht abziehbaren Kosten privater Lebensführung zugeordnet. Unternehmer wissen, dass die Angemessenheit eine große Rolle spielt und geprüft wird, z. B. bei Aufwendungen für Bewirtungen oder Übernachtungen im Rahmen von Geschäftsreisen.