Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist Bestandteil des gegliederten Sozialversicherungssystems zur Altersabsicherung abhängiger Beschäftigter. Im Wesentlichen erfolgt die Finanzierung durch die Zwangsteilnahme im Umlageverfahren.

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Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist Bestandteil des gegliederten Sozialversicherungssystems zur Altersabsicherung abhängiger Beschäftigter. Im Wesentlichen erfolgt die Finanzierung durch die Zwangsteilnahme im Umlageverfahren (Generationenvertrag). Die gesetzliche Rentenversicherung bildet die erste der sog. drei Säulen des deutschen Alterssicherungssystems.

Als zweite Säule wird die zusätzliche betriebliche/überbetriebliche/tarifliche Altersversorgung bezeichnet. Die dritte Säule bildet die auf privater Vorsorge aufbauenden eigenständigen Absicherungen (z. B. die staatlich geförderte sog. "Riester-Rente"). Renten gibt es hier z. B. aus privaten Kapitalanlagen. Kennzeichen der gesetzlichen Rentenversicherung ist besonders ihr Zwangscharakter und die nach derzeitigem Stand in vielen Fällen geringe Kapitalrendite.

Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet zwischen Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit. Die Versicherungspflicht umfasst alle abhängig Beschäftigten und Auszubildende. Weiterhin können Selbstständige, Unternehmer nach Existenzgründung der gesetzlichen Rentenversicherung auf Antrag beitreten und alle weiteren in Deutschland lebenden Personen ab dem 16. Lebensjahr freiwillig Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Versicherungsfreiheit besteht für Beamte, Richter, Berufs- oder Zeitsoldaten.

Rentenversicherungspflicht für Selbständige nimmt Gestalt an

Das Bundesarbeitsministerium plant einen Gesetzesentwurf zur verpflichtenden Altersvorsorge für Selbständige bereits im ersten Halbjahr 2020. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Weitere Einzelheiten lesen Sie hier.

Unterstützungskasse als Vorsorgemodell für den Mittelstand

Mit der pauschaldotierten Unterstützungskasse (pdUK) können mittelständische Wachstumsunternehmen sowohl ihre Innenfinanzierung stärken, als auch Mitarbeiter mit einem attraktiven Modell der betrieblichen Altersvorsorge binden. Wir zeigen, wie das funktioniert.

Altersvorsorge für Selbständige: Diese Modelle können Sie nutzen

Geht es nach dem Willen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil könnten Selbständige in Deutschland schon bald per Gesetz zu einer allgemeinen Altersvorsorge verpflichtet werden. Einen entsprechenden Entwurf diskutieren die Abgeordneten bereits seit einigen Monaten. Ziel der Initiative ist es, die große Zahl der Unternehmer, die weder über Versorgungswerke noch in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, vor drohender Altersarmut zu schützen. Doch welche Möglichkeiten der Absicherung und Vorsorge haben Unternehmer abseits der gesetzlichen Rentenversicherung überhaupt? Wir stellen Ihnen einige Modelle vor.

Kommt bald die Rentenversicherungspflicht für Selbständige?

Nur 20% der Selbständigen in Deutschland betreiben ausreichend Vorsorge für einen sorgenfreien Ruhestand. Der große Anteil von 80% ist weder über Versorgungswerke noch in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Diese Gruppe soll mit einem noch bis Ende 2019 vorliegenden Gesetzesentwurf zur allgemeinen Altersvorsorge verpflichtet werden. Was genau besagt das geplante Gesetz? Welche Formen der Altersvorsorge gelten dem Gesetzgeber als legitim? Alle Hintergründe für Selbständige im Überblick.

Pflicht zur Vorsorge soll Altersarmut verhindern

Jüngere Selbständige müssen sich unter Umständen zukünftig darauf einstellen, dass sie vom Staat zur Altersvorsorge gezwungen werden. Für Existenzgründer soll aber eine mehrjährige Schonfrist gelten. Wer keine Altersvorsorge nachweisen kann, soll in der gesetzlichen Rentenkasse pflichtversichert werden. Die Bundesregierung sieht darin ein Instrument, Altersarmut zu verhindern.

Knapp 50% der Selbstständigen spart nicht regelmäßig für die Rente

Für das Rentenalter muss finanziell vorgesorgt werden, das gilt für Angestellte und Unternehmer gleichermaßen. Schließlich muss auch nach der beruflichen Selbstständigkeit der Lebensunterhalt gesichert sein. Eine Umfrage zeigt jedoch, dass längst nicht alle Unternehmer über die bestehenden Vorsorgemöglichkeiten informiert sind. Knapp die Hälfte der Selbstständigen spart nicht regelmäßig für das Rentenalter.