Reklamation

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Wenn eine Ware oder auch Dienstleistung fehlerhaft ist, dann ist eine Reklamation gerechtfertigt. Dies bedeutet genau, dass eine zu erwartende bzw. zugesicherte Eigenschaft nicht vorhanden ist oder auftritt. Das ist der Fall, wenn z. B. ein technischer Defekt vorliegt. Der Gesetzgeber gibt dem Verkäufer, der vielleicht seine Geschäftsidee umgesetzt hat, nun mehrere Möglickeiten den Mangel zu beseitigen.

Beim Umtausch z. B. nimmt der Verkäufer die fehlerhafte Ware zurück und händigt dem Käufer eine fehlerfreie aus. Bei geringwertigen Gütern ist diese Vorgehensweise sehr häufig. Bei einer Reparatur dagegen behebt der Verkäufer den Mangel auf eigene Kosten. Dies ist bei höherwertigen Gütern üblich. Bei der Wandlung bekommt der Kunde vom Verkäufer sein Geld zurück und gibt diesem die fehlerhafte Ware zurück.

Bei der Minderung als Form der Reklamation wird dem Käufer lediglich ein Teilbetrag erstattet und er behält die fehlerhafte Ware bei sich. Diese Lösung findet oft bei Dienstleistungen Anwendung. Welcher Weg bei einer Reklamation gegangen wird entscheidet im Normalfall der Käufer, außer die Vorgehensweise ist geregelt durch Allgemeine Geschäftsbedingungen . Es ist jedoch nicht erlaubt, dass der Verkäufer unzählige erfolglose Reparaturversuche vornimmt.