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Real Estate Investment Trusts

Seit dem 01. Januar 2007 können sich Unternehmer bei der Existenzgründung in Deutschland der Rechtsform des Real Estate Investment Trusts (kurz REITs) bedienen. Hierbei handelt es sich um eine börsennotierte Immobilien-Aktiengesellschaft. Wenn Unternehmer einer Real Estate Investment Trust dabei bestimmte Voraussetzungen einhalten, werden sie von den Kosten der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit.

Bei Real Estate Investment Trusts handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, deren Hauptgeschäft darin besteht, Immobilien zu besitzen oder zu betreiben. Gesellschaften die Immobilien finanzieren, können ebenfalls die Rechtsform der REIT annehmen. Ein Grossteil des Gewinns dieser Unternehmen wird als Dividende ausgeschüttet. Die REIT ist für Existenzgründer und Unternehmer ein interessantes Angebot, wenn Immobilien als Kapitalanlage zur Finanzierung genutzt werden.

Laut der deutschen Gesetzgebung handelt es sich bei den Real Estate Investment Trusts um börsennotierte AG´s. REITs werden nach ihrem Anlageschwerpunkt in drei Grundformen unterschieden. Dies sind die Equity-REITs, Mortgage-REITs und die Hybrid-REITs. Bei Equity-REITs handelt es sich um eine Aktiengesellschaft, die überwiegend in Immobilien investieren. Mortgage-REITs hingegen sind größtenteils in Immobilienkrediten zur Finanzierung investiert und bei Hybrid-REITs handelt es sich um eine Mischung.

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