Rechnungswesen

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Im wörtlichen Sinne bedeutet das Rechnungswesen Rechnungslegung und stellt ein Teilgebiet der Betriebswirtschaftslehre dar. Es dient der systematischen Erfassung, informatorischen Verdichtung und Überwachung der entstehenden Geld- und Leistungsströme. Die Geld- und Güterströme werden in einem Unternehmen nach der Existenzgründung aus zwei verschiedenen Gründen dokumentiert.

Auf der einen Seite wird das Rechnungswesen durchgeführt, um gegenüber Außenstehenden Rechenschaft ablegen zu können. Das sogenannte externe Rechnungswesen ist z. B. für das Finanzamt oder Banken durchzuführen. Zum anderen dient das Rechnungswesen dem Unternehmer als Datenlieferer sowie zur Steuerung und Planung des Unternehmens. Dies wird als internes Rechnungswesen bezeichnet.

Neben dem externen und internen Rechnungswesen kann man es weiterhin in die betriebswirtschaftliche Statistik und Vergleichsrechnung sowie Planungsrechnung gliedern. Bei der Planungsrechnung wird die betriebsbezogene Vorschaurechnung unter der Anwendung von betriebswirtschaftlichen Methoden durchgeführt. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen zum Rechnungswesen enthält das Handelsgesetzbuch .