Rechnung

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Unter einer Rechnung versteht man ein Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird. Es ist dabei gleichgültig, wie dieses Dokument durch den Unternehmer nach seiner Existenzgründung bezeichnet wird. Geregelt ist dies im Umsatzsteuerrecht (Umsatzsteuergesetz und Umsatzsteuerdurchführungsverordnung). Im Gegensatz dazu kennen Steuerberater den Begriff Rechnung ebenso im Schuldrecht mit anderen Rechtsfolgen und Funktionen.

Führt ein Existenzgründer oder Unternehmer einen Umsatz für einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen aus, so hat er die Pflicht innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen. Die gleiche Frist gilt bei Ausführung einer umsatzsteuerpflichtigen Werkleistung oder sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück an einen Nichtunternehmer.

Steuerberater weisen darauf hin, dass in diesen Fällen die Leistungsempfänger die Rechnung, den Zahlungsbeleg oder eine andere beweiskräftige Unterlage zwei Jahre lang aufbewahren müssen. Der Rechnungsaussteller muss darauf in der Rechnung hinweisen. Bei Ausführung einer anderen Leistung an einen Nichtunternehmer ist der Existenzgründer oder Unternehmer ebenfalls berechtigt eine Rechnung auszustellen.