Public Private Partnership

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Bei einer Public Private Partnership handelt es sich um eine Öffentlich-Private Partnerschaft, bei der privates Kapital und Know-How von Unternehmen genutzt werden, um staatliche Aufgaben zu erfüllen. Die Public Private Partnership wird auch mit PPP, die deutsche Entsprechung mit ÖPP abgekürzt. Grundsätzlich handelt es sich bei einer Public Private Partnership um eine kooperative Zusammenarbeit von privaten Wirtschaftsträgern und dem Staat.

Die Basis der Public Private Partnership ist die Nutzung der jeweiligen Stärken der Partner. Dazu gehören neben dem Kapital vor allem Betriebsmittel und das Fachwissen der Unternehmen. Die Public Private Partnership unterscheidet sich damit deutlich von klassischen Finanzierungsgeschäften. Bei einer Public Private Partnership handelt es sich grundlegend um eine funktionale Privatisierung. Der Staat lässt dabei eine bislang öffentlich wahrgenommene Aufgabe in einigen Bereichen los und zieht Unternehmen zur Bewältigung der Aufgabe hinzu.

Eine Public Private Partnership zielt grundsätzlich auf eine Art Arbeitsteilung ab - und zwar zwischen Institutionen der öffentlichen Hand und privaten Partnern. Die Unternehmen sind dabei für die Leistung verantwortlich und der Staat gewährleistet die Einhaltung der gemeinwohlorientierten Ziele. Für den Staat ergibt sich bei der Public Private Partnership der Vorteil, dass öffentliche Haushalte bei der Erledigung von Aufgaben finanziell weniger belastet werden. Unternehmen wird durch eine Public Private Partnership meist der Zugang zu neuen Geschäftsfeldern ermöglicht.