Progressionsvorbehalt

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Das Gesetz versteht unter dem Progressionsvorbehalt ein Verfahren, um für eventuell steuerfreie Leistungen einen individuellen Steuersatz zu ermitteln. Das geschieht mit Hilfe der Grund- oder der Splittingtabelle. Das Einkommen, z. B. eines Geschäftsführers, der einen Businessplan mit einer Mini GmbH umgesetzt hat, wird auf diesen Steuersatz besteuert, jedoch ohne die unter den Progressionsvorbehalt fallenden Beträge.

Für das übrige Einkommen wird dann ein höherer Steuersatz herangezogen. Der Progressionsvorbehalt wurde eingeführt, da es in der Praxis zu Fällen kam, wo der Steuerzahler weniger Nettoeinkommen zu Verfügung hatte, als Empfänger steuerfreier Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslose). Der Progressionsvorbehalt kann also auch nach einer Existenzgründung und somit der Umsetzung eines Businessplan, zugute kommen.

Wichtige Leistungen, die unter den Progressionsvorbehalt fallen, sind z. B. Lohnersatzleistungen, wie Winterausfallgeld oder ein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Weiterhin sind dem Progressionsvorbehalt Krankengeld und Vorruhestandsgeld unterworfen. Nach der Existenzgründung, egal ob Mini GmbH oder Einzelunternehmung, sollte der Gründer, wenn möglich, diesen Steuervorteil nutzen.