Pauschbetrag

Businessplan kostenfrei erstellen

Der Pauschbetrag bezeichnet einen Mindestbetrag, den man für seine Einkünfte angerechnet und anerkannt bekommt, ohne einen Einzelnachweis erbringen zu müssen. Auch für Gesellschafter der Mini GmbH gelten die vom deutschen Steuerrecht vorgesehenen verschiedene Pauschbeträge, die als Werbungskosten von den verschiedenen Einkunftsarten abgezogen werden können. So gibt es z. B. einen Pauschbetrag für Behinderte (Höhe richtet sich nach Grad der Behinderung).

Neben dem Pauschbetrag existieren noch Freigrenzen und Freibeträge die bei der Existenzgründung Beachtung finden. Freibeträge mindern die Steuerbemessungsgrundlage. Bei der Freigrenze hingegen, hat man alles zu versteuern sobald er diese Grenze überschreitet. Wenn der Werbungskostenpauschbetrag 250 Euro beträgt kann trotz geringerer Werbungskosten der volle Pauschbetrag von 250 Euro geltend gemacht werden. Sind die Werbungskosten höher kann er mit Belegen mehr ansetzen.

Der bei der Existenzgründung zu erstellende Businessplan enthält Informationen über die zu erwartenden Einkünfte. Schon bei der Erstellung des Businessplan sollten sich Existenzgründer mit möglichen Steuererleichterungen, wie dem Pauschbetrag vertraut machen. In der Regel ist es sinnvoll von Anfang an bei der Unternehmensgründung einen Steuerberater hinzuzuziehen, um so den vielen Stolpersteinen des deutschen Steuerrechts auszuweichen.