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Patent

Bei einem Patent handelt es sich um ein offizielles, gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung. Wenn ein Patent erteilt wird, hat der Inhaber des Patents das Recht, jeder anderen Person die Benutzung dieser Erfindung zu verbieten. Mit einer Patentanmeldung wird das Patent für eine Erfindung angemeldet, jedoch beinhalten die Patentansprüche auch alle dazugehörigen Nutzungsmöglichkeiten. Ist ein Unternehmen bereits während der Existenzgründung im Besitz einer Erfindung, sollte dies von Anfang an als Patent angemeldet und im Businessplan vermerkt werden.

Gemäß dem Patentgesetz können technische Erfindungen patentiert werden, wenn sie neu sind, wenn sie sich vom derzeitigen Stand der Technik abheben, wenn sie tatsächlich aus einer rein erfinderischen Leistung hervorgegangen und wenn sie gewerblich anwendbar sind. Erfindungen, die gegen die öffentliche Ordnung verstoßen und daher nicht verwertet werden können, können nicht als Patent angemeldet werden.

Wenn ein Unternehmen, ob kurz nach der Existenzgründung oder bereits über Jahre etabliert, eine Erfindung patentieren will, muss es eine Patentanmeldung bei dem jeweils zuständigen nationalen oder regionalen Patentamt veranlassen. Die Anmeldung zum Patent muss schriftlich und in deutscher Sprache erfolgen und die Erfindung vollständig beschreiben. Der Tag, an dem die Anmeldung beim Patentamt eingeht, ist der Stichtag und steht über anderen Neuanmeldungen. Das Patentamt entscheidet dann in einem meist sehr langen Prüfverfahren über Offenlegung und Wirksamkeit des Patents.

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