Alles zur oHG: offene Handelsgesellschaft

Die Rechtsform "offene Handelsgesellschaft" zählt zu den Personengesellschaften - denn mindestens zwei natürliche oder juristische Personen können eine oHG gründen. Ihr Zweck ist ein Handelsgewerbe und sie muss ins Handelsregister eingetragen werden. Wann die oHG als Rechtsform attraktiv wird und was ihr dabei beachten müsst, zeigen wir euch.

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Alles zur Rechtsform der oHG: Offene Handelsgesellschaft

Wer haftet bei einer offenen Handelsgesellschaft?

Wie bei einer GbR haftet ihr als Gesellschafter für alle Verbindlichkeiten und Schulden die in der offenen Handelsgesellschaft entstehen und zwar uneingeschränkt. Dies mit dem Unternehmens- aber auch mit eurem Privatvermögen.

Diese uneingeschränkte Haftung von euch als Personen ist einerseits der Grund dafür, dass die oHG als Rechtsform bei Banken als kreditwürdig angesehen wird. Andererseits rührt hierher auch die abnehmende Beliebtheit bei der Existenzgründung.  Nicht selten wird dabei auf haftungsbeschränkte Unternehmensformen wie die der GmbH oder die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ausweichen.

Ist die Rechtsform der offene Handelsgesellschaft für uns geeignet?

Wenn ihr mehrere Kaufleute seid, die zusammen einen kleinen oder mittelständischen Betrieb gründen wollen, der auf Dauer angelegt ist und dessen Geschäftsabläufe keine hohen Haftungsrisiken bergen, kann die offene Handelsgesellschaft eine geeignete Rechtsform sein. Als Gesellschafter könnt ihr einzelne Kaufleute oder Gesellschaften sein. Als Freiberufler könnt ihr keine oHG gründen.

Oft entsteht eine offene Handelsgesellschaft aus einer GbR. Dies ist der Fall, wenn ein bestimmter Umsatz überschritten wird und die GbR nicht mehr als Kleingewerbe gelten kann. In diesem Fall geschieht der Wechsel der Gesellschaftsform sogar automatisch und es folgt der verpflichtende Eintrag ins Handelsregister.

Für Existenzgründungen ist die oHG eher untypisch. Offenbar ist für gewerbliche Gründungen verbunden mit einem höheren unternehmerischen Risiko und wenig Startkapital die UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH mit ihrer Haftungsbeschränkung attraktiver.

Mit welchen Gründungskosten müssen wir rechnen?

Wenn ihr eine offene Handelsgesellschaft gründet, müsst ihr kein Mindestkapital in die Gesellschaft einbringen. Dennoch sind als Geschäftsgrundlage Bar- oder Sacheinlagen in die oHG möglich, welche ihr jedoch in einem Gesellschaftsvertrag festhalten solltet.

Wenn ihr euch entscheidet, einen Gesellschaftsvertrag abzuschließen, sollten ihr diesen auch auf eure oHG zuschneiden. Dafür können Beratungskosten für einen Rechsanwalt oder Steuerberater anfallen.

Außerdem sind für die Gewerbeanmeldung und den Eintrag ins Handelsregister Gebühren zu zahlen. Insgesamt solltet ihr für die Gründungskosten einer oHG einen mittleren dreistelligen Betrag einplanen.

Was kommt bei Buchführung und Steuern auf uns zu?

Als kaufmännisches Unternehmen ist die offene Handelsgesellschaft zur doppelten Buchführung verpflichtet. Dazu gehört sowohl der Jahresabschluss als auch eine Gewinn- und Verlustrechnung.

Jede oHG führt für Lieferungen und Leistungen die sie in Anspruch nimmt, Umsatzsteuern ab. Diese beträgt je nach Art der Lieferung oder Leistung die jeweilige gesetzliche Höhe. Da nur Gewerbebetriebe oHG sein können, fällt auch die Gewerbesteuer an. Falls es Angestellte gibt, zahlt die Gesellschaft für diese Lohnsteuer.

Auf ihre jeweiligen ausgeschütteten Gewinnanteile entrichten die Gesellschafter einzeln Einkommensteuer.

Was brauchen wir für die Gründung einer offenen Handelsgesellschaft alles?

Obwohl dies nicht verpflichtend ist, empfiehlt es sich, zur Gründung einer offenen Handelsgesellschaft einen Gesellschaftsvertrag zu schließen. In ihm regelt ihr als Gesellschafter alle wichtigen Fragen, wie beispielsweise:

  • den Zweck der oHG
  • die Art der Geschäftsführung und Vertretung
  • die Gewinn- und Verlustverteilung
  • die Art der Übertragung von Gesellschaftsanteilen
  • die Bedingungen beim Ausscheiden von einzelnen Gesellschaftern
  • die Auflösung eurer oHG.

Von einem Notar muss euer oHG-Gesellschaftsvertrag nur beglaubigt werden, wenn Gesellschafter Grundstücke in die offene Handelsgesellschaft einbringen. Spätestens für die verpflichtende Eintragung der oHG ins Handelsregister ist ein Notar allerdings notwendig.

Da nur Gewerbetreibende und keine Freiberufler die Rechtsform der oHG wählen können, ist eine Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt in jedem Fall notwendig. In der Regel informieren die Gewerbeämter dann das Finanzamt plus die Industrie- und Handelskammer bzw. die für euch zuständige Handwerkskammer. Diese melden sich dann automatisch bei der Gesellschaft bzw. euch Gesellschaftern.

Da sich mehrere Gesellschafter zu einer offenen Handelsgesellschaft zusammenschliessen, empfiehlt es sich gemeinsam einen Businessplan zu erstellen, welcher für alle Beteiligten dann als Geschäftsgrundlage dienen sollte.

Wie ist unsere offene Handelsgesellschaft strukturiert?

Wie die GbR verfügt die offenen Handelsgesellschaft über keine besonderen Organe. Die Gesellschafter sind grundsätzlich befugt, die Geschäfte der oHG zu führen und in ihrem Namen zu handeln. Allerdings können im Gesellschaftsvertrag Regelungen getroffen werden, die davon abweichen und beispielsweise einzelne Gesellschafter von der Vertretungsbefugnis ausschließen. Außerdem könnt ihr einen Prokuristen bestellen, der eure offene Handelsgesellschaft nach Außen vertreten darf.

Über das Gesellschaftsvermögen könnt ihr als Gesellschafter nur gemeinsam verfügen.

Wie firmieren wir unsere offene Handelsgesellschaft?

Die offenen Handelsgesellschaft  tritt unter einer Firma im Geschäftsverkehr auf und wird unter diesem Namen auch ins Handelsregister eingetragen. Diese Bezeichnung kann Personennamen, den Unternehmensgegenstand oder auch einen Phantasienamen enthalten. Als Gesellschafter könnt ihr auch Kombinationen dieser Elemente wählen.

Der Zusatz "oHG" ist in jedem Fall erforderlich. Wichtig ist außerdem, dass die Firma eindeutig und nicht irreführend ist. Dementspechend müsst ihr bei der Namensgebung eine Verwechslungen mit anderen Firmen vermeiden.

Welche Vorteile haben wir durch eine offene Handelsgesellschaft?

Da Banken, Lieferanten und Verbände teilweise einen Handelsregistereintrag fordern, ist die offenen Handelsgesellschaft  gegenüber der GbR vorteilhaft. Darüber hinaus wird die oHG von Banken oft als besonders kreditwürdig eingestuft, weil die Gesellschafter persönlich und uneingeschränkt für etwaige Forderungen haften. Vorteilhaft ist außerdem, dass zum Gründen kein Mindestkapital notwendig ist und die offenen Handelsgesellschaft recht flexibel geführt werden kann.

Welche Nachteile haben wir durch eine offene Handelsgesellschaft?

Dass die Gesellschafter persönlich haften, schreckt Gründer zum Teil von dieser Rechtsform ab. Wie die GbR ist auch die offene Handelsgesellschaft stark an Personen gebunden, so dass ein hohes Maß an Vertrauen zwischen ihnen herrschen muss. Denn schließlich können die Gesellschafter die oHG jeweils einzeln vertreten. Falls es Streitigkeiten zwischen ihnen gibt, ist schnell auch die Gesellschaft an sich gefährdet. Im Unterschied zur GbR ist außerdem die Buchführung einer offenen Handelsgesellschaft aufwendiger.

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