öffentliche Finanzen

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Unter öffentlichen Finanzen versteht man den Einsatz von Geldmitteln für Aufgaben, die der Staat auf der Grundlage rechtlicher Regelungen zu finanzieren hat. Dazu zählen für einen Rechtsstaat übliche Aufgaben und Pflichten, welche unter anderem die Grundlage für eine Demokratie in der heutigen Zeit bilden. Das wären z. B. die Sicherung der Rechtsstaatlichkeit durch die Einrichtung und den Unterhalt von Gerichten, die Sicherung der inneren Ordnung durch das Vorhalten von Ordnungskräften mit unterschiedlichen Funktionen.

Wie Unternehmer nach der Existenzgründung in ihrem täglichen Wirtschaftsleben merken, wird dies durch die Erhebung von Steuern finanziert. Dabei ist klar, dass die Verwendung der Steuereinnahmen in Haushaltsplänen nachzuweisen und den Ausgaben für die Aufgabenerledigung gegenüber zu stellen sind. Die Qualität dieser Augabenerfüllung wird daher zum Einen an der Umsetzung und Erledigung gemessen, aber zum Anderen auch an der Höhe der dafür zu entrichtenden Steuern.

Es ist aber ersichtlich, dass ein Rechtsstaat weitere Aufgaben der Grundversorgung übernehmen kann, beispielsweise die Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallbeseitigung und das Friedhofswesen. Diese Aufgaben werden nicht durch Steuern, sondern durch Gebühren und Beiträge (kommunale Abgabengesetze) finanziert.