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Oberfinanzdirektion

Die Oberfinanzdirektion (OFD) leitet die Finanzverwaltung für den Bund und für die einzelnen Länder in Deutschland. Sie ist zuständig für die Überwachung der Gesetzesanwendung und beaufsichtigt nachgeordnete Behörden. Ebenso entscheidet die Oberfinanzdirektion auch über formale und materielle Anforderungen, z. B. Zulassung und Anforderungen an Lohnsteuerhilfevereine, die im Steuerberatungsgesetz festgeschrieben sind.

Die Oberfinanzdirektion untersteht dem Bundesministerium und dem Landesfinanzministerium, ist damit die Mittelbehörde der Bundes- und Landesfinanzverwaltung. Zu den Oberfinanzdirektionen gehören Hauptzollämter, Zollfandungsamt, Bundesvermögensamt, Bundesforstamt, Finanzämter, Finanzbauämter und die Staatshochbauämter. Diese Ämter sind teilweise auch bei der Existenzgründung vom Unternehmer aufzusuchen.

Im Rahmen der Verschlankung der Verwaltung beabsichtigt das Bundesfinanzministerium die Auflösung der Bundesteile der Oberfinanzdirektionen und die Einrichtung von Bundesfinanzdirektionen. Dabei werden die Hauptzollämter diesen Bundesfinanzdirektionen mit zum Teil geänderter Zuständigkeit angegliedert. Die noch bestehenden Oberfinanzdirektionen verbleiben danach als reine Landesbehörde.

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