· Existenzgründung Aktuell

Gründungszuschuss: Gesetzesaufschub sorgt für Unsicherheit

Nachdem die Kürzungen zum Gründungszuschuss am 01. November zunächst unausweichlich erschienen, hat der Bundestag den Entwurf vor einigen Wochen nun überraschend abgelehnt. Das dürfte bei denjenigen, die es nicht mehr geschafft haben, ihre Selbständigkeit noch bis zum 31. Oktober zu verwirklichen, Freude auslösen. Sie haben nun die Chance, doch noch im Rahmen der “Muss-Regelung” und zu den alten Konditionen zu gründen.

Nachdem die Kürzungen zum Gründungszuschuss am 01. November zunächst unausweichlich erschienen, hat der Bundestag den Entwurf vor einigen Wochen nun überraschend abgelehnt. Das dürfte bei denjenigen, die es nicht mehr geschafft haben, ihre Selbständigkeit noch bis zum 31. Oktober zu verwirklichen, Freude auslösen. Sie haben nun die Chance, doch noch im Rahmen der “Muss-Regelung” und zu den alten Konditionen zu gründen.

Allerdings stellt sich nun eine andere Frage: Es sieht so aus, als herrsche in der Zwischenzeit, d.h. zwischen dem ursprünglich geplanten Inkrafttreten am 01.11. und dem tatsächlichen Inkrafttreten des neuen Gesetzes juristische Unklarheit bei den Behörden. Rein rechtlich besteht sicherlich ein Anspruch auf die Förderung nach der alten Gesetzgebung, solange das neue Gesetz nicht rechtsgültig ist. Auf der anderen Seite wurde zahlenreichen Gründern von den Agenturen geraten, die Existenzgründung trotz Gesetzes-Auschub unbedingt noch vor dem 01.11. durchzuführen. Das lässt vermuten, dass die Möglichkeit eines rückwirkenden Inkrafttretens nicht vollkommen ausgeschlossen wird.”

Für Existenzgründer, die aufgrund der Verzögerungen auf eine Gründung mit dem “alten” Gründungszuschuss hoffen und ihren Antrag nach dem 01. November einreichen, bedeutet dies nicht nur Unsicherheit bezüglich der tatsächlichen Bewilligungshöhe, sondern auch erheblich längere Bewilligungszeiträume. Sollten die Arbeitsagenturen mit der Annahme weiterer Anträge wirklich bis zur Rechtsgültigkeit des Gesetztes warten, so kann das für Gründer, die ihre Gewerbeanmeldung bereits getätigt haben, gleich in der Startphase zu Liquiditätsengpässen führen.

So geben zwar etwa 47 Prozent der geförderten Gründer rückblickend an, dass sie sich auch ohne den Gründungszuschuss selbständig gemacht hätten. Gelichzeitig erklärt aber ein Großteil der Befragten, der Gründungszuschuss sei stark mitentscheidend für das unternehmerische Überleben in der kritischen Startphase gewesen. Rund 70 Prozent aller Gründer hätten laut eigener Einschätzung ohne den Zuschuss das erste halbe Jahr der Selbständigkeit nicht überstanden.

Über den Autor

Verena Freese