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Gastronomen müssen sich dem Smiley-System stellen

Berlin führt einheitlichen Verbraucherschutz ein

News vom 27. September 2010
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Kaum ein Existenzgründer hat so viele Vorgaben einzuhalten wie jemand, der seine Selbstständigkeit im Bereich der Gastronomie aufbaut. Neben der Zubereitung wohlschmeckender Gerichte gilt es hier vor allem, alle bestehenden Hygienevorgaben einzuhalten. Ein Smiley-System soll Verbraucher über die Ergebnisse der Hygiene-Kontrollen informieren. In Berlin wird dieses System im nächsten Jahr offiziell eingeführt.

Gastronomen, die ihr Restaurant, Bistro oder Café bereits betreiben oder dies in Zukunft planen, aufgepasst: in Berlin wird ab 1. Juli 2011 ein Smiley-System über die exakten Ergebnisse der Betriebskontrollen informieren. Wenn sich das System bewährt, könnte es durchaus auch bundesweit Anwendung finden. Das Smiley-System erfolgt nach dänischem Vorbild. Ein Smiley aus den Kategorien „Elite“, „Sehr gut“, „Gut“, „Befriedigend“ oder „Nicht ausreichend“ wird dabei an jede gastronomische Einrichtung vergeben. Die Smiley-Siegel werden gleich nach der Kontrolle vor Ort ausgedruckt und müssen für die Verbraucher gut sichtbar im Restaurant angebracht werden.

Zusätzlich werden die Ergebnisse der Hygiene-Kontrollen auf den Seiten der jeweiligen Veterinär- und Aufsichtsämter veröffentlicht. Die Verbraucher wird es freuen -  sie können in Zukunft nach diesen Kriterien entscheiden, ob sie ein Restaurant besuchen oder nicht. Für die Unternehmer bedeutet dies, dass sie in Zukunft noch stärker auf die Einhaltung der Richtlinien achten müssen. Schließlich kann eine schlechte Bewertung schnell für starke Einbußen beim Umsatz sorgen und die eigene Existenz gefährden.

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